«Bad Dürkheim». Ein 55-jähriger Dürkheimer, der im Besitz einer archäologischen Rarität, einer etwa 2400 Jahre alten frühkeltischen Schnabelkanne, war, wird diese nicht mehr zurückbekommen. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt. Der studierte Archäologe hatte auf Herausgabe der wertvollen Kanne geklagt, nachdem die Polizei sie beschlagnahmt hatte. Laut Experten soll das Stück aus einem geplünderten Grabhügel stammen.