Neustadt Kreise klagen über zu wenig Geld

Der Kreis Südliche Weinstraße hat erneut Klage gegen das Land beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht. Grund: die nach eigenen Angaben zu geringe Finanzausstattung für 2017. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss des Kreistags.
„Die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz ist weiterhin mangelhaft, daher bleibt leider keine andere Wahl, als der gerichtliche Weg“, sagt Landrat Dietmar Seefeldt (CDU). Es sei in der aktuellen Situation unmöglich, zu sparen und Schulden abzubauen, wenn gleichzeitig das Geld fehle, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Gemeint sind beispielsweise Kosten für die Sozial- und Jugendhilfe. Hintergrund der Klage ist eine Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs (wir berichteten). Mit diesem Mechanismus werden die Kommunen für Leistungen vom Land bezahlt, die sie diesem abnehmen. Durch die anstehende Reform sollen künftig Landkreise, aber hauptsächliche kreisfreie Städte, etwa Landau, mit hohen Soziallasten zusätzliche Mittel bekommen. Geplant sind dafür rund 133 Millionen Euro – sie sollen aus Steuermehreinnahmen kommen. Der Wunsch dahinter ist, die Lebensverhältnisse im Land annähernd auf dem gleichen Stand zu halten. Das Problem für den Landkreis Südliche Weinstraße: Durch die Gesetzesreform würde er allein in diesem Jahr rund 2,67 Millionen Euro verlieren, die der Kreis sonst vom Land nach dem alten Modell erhalten hätte. „Sollten keine Änderungen am geplanten Gesetz seitens des Landtages Rheinland-Pfalz vorgenommen werden, erscheint eine Senkung der Kreisumlage zur Entlastung unserer Gemeinden und Gemeindeverbände in absehbarer Zeit sehr unwahrscheinlich“, betont Seefeldt. Bereits für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hatte der Kreis Klage erhoben. Diese wurden nach Angaben der Kreisverwaltung vom Innenministerium als Musterklagen anerkannt. Die Verfahren ruhen derzeit, da andere Klagen von Kommunen gegen das Land weiter fortgeschritten sind. Die geplante Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist derweil vom Land evaluiert worden. Die Erkenntnisse sind in einen Gesetzesentwurf geflossen. Dieser liegt nun dem Landtag vor und soll Anfang August im Innenausschuss diskutiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände beschreiben die bisherigen Überlegungen als „völlig unzureichend“. Sie fordern, dass die Kreise die Mittel vom Land bekommen, die sich durch die Reform verlieren würden. Das Geld soll aus Steuermehreinnahmen kommen. Der Landkreis Bad Dürkheim (DÜW) kritisiere ebenso wie der Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) die schlechte Finanzausstattung der Gemeinden und die zu geringen Schlüsselzuweisungen vom Land, eine Klage gegen das Land sei aber nicht geplant, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) auf Anfrager der RHEINPFALZ. Nach Angaben von Ihlenfeld gibt es eine schriftliche Zusage des Landes gegenüber dem Landkreistag, dass das Verfahren mit dem Landkreis SÜW als Musterklage gelte und das Ergebnis auf die anderen Landkreise übertragen werde. Deshalb sei eine eigene Klage des Landkreises DÜW nicht erforderlich. Ihlenfeld sieht die jetzige Klage der Südpfälzer als Fortsetzung der entsprechenden Klagen in den Jahren 2014 bis 2016. Auslöser dieser Klagen sei gewesen, dass das Land vom Landkreis SÜW gefordert habe, die Kreisumlage zu erhöhen, ansonsten werde der Haushalt des Kreises nicht genehmigt. „Das Problem hatten wir noch nie“, sagt Ihlenfeld. Nicht nur der Landkreis SÜW war in der Vergangenheit aufgefordert worden, seine Umlage zu erhöhen. 2016 forderte das Land dies vom Landkreis Kaiserslautern, nachdem der sich geweigert hatte, setzte das Land die Umlage höher. Dagegen hat der Landkreis Kaiserslautern geklagt. Die erneute Klage des Landkreises SÜW sieht Ihlenfeld nicht im direkten Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Landesfinanzaus-gleichgesetzes. Wie berichtet, will das Land den kreisfreien Städten mehr und den Landkreisen weniger Geld zukommen lassen. „Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, kann man dagegen noch nicht klagen“, sagt Ihlenfeld. Doch kritisiert er erneut die geplante Gesetzesänderung. Wenn diese umgesetzt werde, hätte „der Landkreis DÜW in diesem Jahr drei Millionen Euro weniger und der Haushalt wäre dann wieder im Minus“, so Ihlenfeld. Wie berichtet, hatte der Landkreistag den Gesetzesentwurf der Landesregierung kritisiert. Nun haben die SPD-Oberbürgermeister mehrerer Städte die geplante Änderung begrüßt. „Das ist eine Retourkutsche auf die Äußerungen des Landkreistags“, meint Ihlenfeld.