Rheinpfalz Dahn: Campingplatz-Besitzer zieht wegen Wildcampern vor Gericht

Diese Bild hat Jürgen Lejeune an Pfingsten auf dem öffentlichen Parkplatz beim Sportpark aufgenommen. Zahlreiche Wohnmobilisten
Diese Bild hat Jürgen Lejeune an Pfingsten auf dem öffentlichen Parkplatz beim Sportpark aufgenommen. Zahlreiche Wohnmobilisten parkten dort, teils hatten sie auch Tische und Stühle aufgebaut.

Jürgen Lejeune, Besitzer des Campingplatzes Büttelwoog, hat sich im Frühjahr wieder einmal an die Stadt gewandt, damit diese Maßnahmen gegen das wilde Campen ergreift. Seit Jahren versucht Lejeune darauf hinzuwirken. Schließlich müssen reguläre Campinggäste die tägliche Kurabgabe zahlen, während der Stadt diese Abgabe bei den Wildcampern entgeht. Da die Stadt nicht reagierte, hat Lejeune nun Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht.

Lejeune möchte die Angelegenheit nicht weiter ruhen lassen. Nachdem die Stadt nicht in seinem Sinne reagierte, hat er über seinen Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht. Ziel der Klage sei es, dass Campingplatzbenutzer und Wildcamper bei der Erhebung des Kurbeitrags durch die Stadt Dahn gleich behandelt werden.

Forderung: Wildcampen auf Parkplätzen untersagen

Seinen letzten Vorstoß gegenüber Stadtbürgermeister Alexander Fuhr und Stadtrat hatte Lejeune mit einem Schreiben vom März unternommen. Er fordert von der Stadt, das Wildcampen auf den Parkplätzen beim Sportpark, dem Hotel Eyberg, beim Schwimmbad und beim Haus des Gastes zu untersagen. Dafür sollen diese Parkplätze durch Verbotsschilder gekennzeichnet beziehungsweise die Durchfahrt für hohe Fahrzeuge mittels Höhenbegrenzungen verhindert werden. Seit Jahren ärgern sich Lejeune und die anderen Campingplatzbesitzer in Dahn darüber, dass ihre Gäste die von der Stadt erhobenen Kurbeiträge zahlen müssen, während Wildcamper die Angebote der Stadt ohne Gebühren nutzen können. Seine bisherigen Vorstöße gingen jedoch ins Leere, denn weder Stadt noch Verbandsgemeindeverwaltung sehen frei übernachtende Wohnmobilisten als Problem an.

Müll nicht zwangsläufig von den Campern

Stadtbürgermeister Fuhr kann den Vorwurf, dass die Wohnmobilisten ihre Fäkalien unsachgemäß entsorgen oder die Landschaft mit zurückgelassenen Müll verschandeln, nicht bestätigen. Von seinen Bauhofmitarbeitern habe es in dieser Richtung keine Feststellungen gegeben. Wild entsorgter Müll könne nicht zwangsläufig den Campern zugeordnet werden. Michael Zwick, der Bürgermeister der VG Dahner Felsenland, sieht die Verwaltung außerstande, das Wildcampen in der von Lejeune und vom Verband der Campingplatzunternehmer Rheinland-Pfalz und Saarland geforderten Weise zu überwachen. Dazu müsse er neue Planstellen in der Verwaltung schaffen und Personal einstellen, so Zwick. Diese Stellen müssten vom VG-Rat bewilligt werden. Am Ende der Stadtratssitzung vom April wies der Dahner Stadtchef Fuhr die Räte auf das Schreiben von Lejeune hin und bat sie, Überlegungen dazu anzustellen. Bisher wurde das Thema aber nicht wieder aufgegriffen.

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