Kreis Südliche Weinstraße Es dauert und dauert

Langes Warten auf eine Entscheidung des Kreisrechtsausschusses beklagt ein Beschwerdeführer. Der Kreisrechtsausschuss tagt im Kr
Langes Warten auf eine Entscheidung des Kreisrechtsausschusses beklagt ein Beschwerdeführer. Der Kreisrechtsausschuss tagt im Kreishaus.

«PLEISWEILER-OBERHOFEN.» „Ich finde, dass die Verwaltung fahrlässig mit dem Geld ihrer Bürger umgeht,“ ärgert sich der Hausbesitzer. Über die Verhandlung in seiner Sache haben wir berichtet: Das Ehepaar Engel, das an einer kleinen Stichstraße der Hauptstraße in Oberhofen ein Haus gebaut hat, soll für den aktuellen Ausbau der Hauptstraße rund 18.000 Euro zahlen. Engel sieht das gar nicht ein. Er legte Widerspruch ein und landete so vor dem Kreisrechtsausschuss Südliche Weinstraße. Seine Begründung: Das Stichsträßchen „Im Weyhersacker“ sei erst vor kurzem erneuert worden und im Hinblick auf Entwässerung und Beleuchtung unabhängig von der Hauptstraße. Für die Erschließung hat der Oberhofener damals 47.000 Euro bezahlt. Warum sollte er jetzt noch einmal zur Kasse gebeten werden? Für den Mann ist das nicht einsichtig. „Da ich die Rechtslage sehr eindeutig finde,“ meint der Hausbesitzer, „scheue ich nicht den Gang vor ein Verwaltungsgericht Neustadt, hoffe aber natürlich, dass der Kreisrechtsausschuss die Sachlage erkennt, so dass uns die schon geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückgezahlt werden.“ Die Ausschusssitzung unter Vorsitz von Fabia Heischling fand am 31. Januar statt. In etwa vier Wochen bekämen die Widerspruchsführer Bescheid, erklärte die Vorsitzende. Seitdem warten Jörg und Melanie Engel auf Post von der Kreisverwaltung – vergebens. Immer wieder habe er nachgefragt, so Engel, sei aber lediglich bei Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung gelandet. „Man sagte mir, das Verfahren sei noch in der Klärung.“ Ein gewünschtes direktes Gespräch mit Fabia Heischling sei nie zustande gekommen, obwohl man versprochen habe, sein Begehren weiterzuleiten. Fazit: „Leider wird das Bürgerrecht hier anscheinend ausgesessen.“ Dass Jörg Engel so dringend auf die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wartet, hat einen plausiblen Grund. Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, die die Beiträge zum Straßenausbau erhebt, ist seit 1. Juni im Besitz der ersten Rate von knapp 6000 Euro, erklärt der Oberhofener. Da das Ehepaar neu gebaut hat, kann es den Betrag nicht aus der Portokasse zahlen und hat deswegen eine Lebensversicherung beliehen. Dafür werden Monat für Monat etwa 22 Euro Zinsen fällig. Die restlichen 12.000 Euro stottern die Engels in 100-Euro-Raten ab. Der Vater von zwei Kindern macht eine Rechnung auf: Die Verbandsgemeinde verwalte bis heute 5860 Euro, die erste Rate des Ausbaubeitrages, und seit August neun mal 100 Euro an Monatsraten. Damit habe die Familie Außenstände in Höhe von 6760 Euro. Dazu kämen noch Zinsen von rund 224 Euro für die Beleihung der Lebensversicherung, die wohl nicht erstattet würden, sowie 1500 Euro Anwaltskosten für die Vertretung vor dem Kreisrechtsausschuss. „Jeder Monat kostet mich mein Geld und ich kann nicht darüber verfügen“, ärgert sich Jörg Engel. „Ich finde, eine Verwaltung muss verantwortlich mit dem Geld ihrer Bürger umgehen.“ Dass die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses den Widerspruchsführern gesagt hatte, in etwa vier Wochen bekämen sie einen Bescheid, hält Engel für einen Fehler. Wenn die Kreisverwaltung mit ihren Verfahren im Rückstand sei, sollten deren Vertreter keinen Zeitraum benennen, sondern lieber mitteilen, dass die Bearbeitung einige Monate dauern kann. Was sagt die Kreisverwaltung zu den Vorwürfen? Die Pressestelle teilt mit, es gebe keine grundsätzlichen Vorschriften, wie viel Zeit zwischen einer Sitzung und einer schriftlichen Entscheidung verstreichen dürfe. Sie weist in diesem Zusammenhang allerdings auf die gesetzliche Regelung einer Untätigkeitsklage hin. Die ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zulässig, wenn „über einen Widerspruch … ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden“ ist. Pressesprecherin Anna-Carina Hagenkötter verweist auf die Vielzahl der Widerspruchsverfahren, mit denen der Kreisrechtsausschuss beschäftigt ist, zum Teil auch ohne mündliche Verhandlung. Im vergangenen Jahr seien es fast 500 Fälle gewesen. Die Verfahren würden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle des Rechtsausschusses bearbeitet, schriftlich ausformuliert und dann dem Widerspruchsführer zugestellt. Beschwerden über die Dauer des Vorgangs seien – abgesehen von Jörg Engel – nicht bekannt. Die Klage des Hausbesitzers, man habe ihm nicht angemessen Auskunft erteilt, weist Hagenkötter zurück. Es sei ihm ja mehrfach mitgeteilt worden, dass das Widerspruchsverfahren noch in der Bearbeitung ist.

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