Kreis Südliche Weinstraße „Wir sind nur der Puffer des Landes“

Der Kreis Südliche Weinstraße hat erneut Klage gegen das Land beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht (wir berichteten). Grund: die nach eigenen Angaben zu geringe Finanzausstattung für 2017. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss des Kreistags.
„Die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz ist weiterhin mangelhaft, daher bleibt leider keine andere Wahl als der gerichtliche Weg“, sagt Landrat Dietmar Seefeldt (CDU). Es sei in der aktuellen Situation unmöglich zu sparen und Schulden abzubauen, wenn gleichzeitig das Geld fehle, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Gemeint sind beispielsweise Kosten für die Sozial- und Jugendhilfe. Hintergrund der Klage ist eine Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs (wir berichteten). Mit diesem Mechanismus werden die Kommunen für Leistungen vom Land bezahlt, die sie diesem abnehmen. Durch die anstehende Reform sollen künftig Landkreise, aber hauptsächlich kreisfreie Städte mit hohen Soziallasten, etwa Landau, zusätzliche Mittel bekommen. Geplant sind dafür rund 133 Millionen Euro – sie sollen aus Steuermehreinnahmen kommen. Der Wunsch ist, die Lebensverhältnisse im ganzen Land annähernd auf dem gleichen Stand zu halten. Das Problem für den Landkreis Südliche Weinstraße: Durch die Gesetzesreform würde er allein in diesem Jahr rund 2,67 Millionen Euro verlieren, die der Kreis sonst vom Land nach dem alten Modell erhalten hätte. „Sollten keine Änderungen am geplanten Gesetz seitens des Landtages Rheinland-Pfalz vorgenommen werden, erscheint eine Senkung der Kreisumlage zur Entlastung unserer Gemeinden und Gemeindeverbände in absehbarer Zeit sehr unwahrscheinlich“, betont Seefeldt. Für Georg Kern, CDU-Fraktionschef im Kreistag, ist die erneute Klage eine logische Konsequenz. „Obwohl wir ordentlich haushalten und Steuermehreinnahmen haben, können wir unsere Schulden nicht abbauen, weil immer mehr Aufgaben dazukommen und das Land dafür nicht die entsprechenden Mittel zu Verfügung stellt“, sagt er auf Anfrage der RHEINPFALZ. Das sei ein Eingriff in die Selbstverwaltung. Die Kreise seien inzwischen ein Puffer des Landes, weil für dieses im Gegensatz zu den Kreisen eine Schuldenbremse gelte. Heißt übersetzt: Das Land beschafft sich über die Kreise Geld, in dem es diese nicht ausreichend finanziert. Torsten Blank, SPD-Fraktionschef im Kreistag, wird ebenfalls deutlich: „Wir haben jetzt schon dreimal Klage eingereicht, deshalb ist der Schritt nur konsequent.“ Die Entscheidung sei auch deshalb wichtig, um ein Verfahren sauber durchlaufen zu können. „Unsere Sichtweise hat sich nicht geändert, es sind in den letzten Jahren Aufgaben auf die Kommunen übertragen worden, ohne diese ausreichend zu finanzieren.“ Bereits für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hatte der Kreis Klage erhoben. Diese wurden nach Angaben der Kreisverwaltung vom Innenministerium als Musterklagen anerkannt. Die Verfahren ruhen derzeit, da andere Klagen von Kommunen gegen das Land weiter fortgeschritten sind. Die geplante Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist derweil vom Land bewertet worden. Die Erkenntnisse sind in einen Gesetzesentwurf geflossen. Dieser liegt nun dem Landtag vor und soll Anfang August im Innenausschuss diskutiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände beschreiben die bisherigen Überlegungen als „völlig unzureichend“. Sie fordern, dass die Kreise die Mittel vom Land bekommen, die sich durch die Reform verlieren würden. Das Geld soll aus Steuermehreinnahmen kommen.