Rheinpfalz LANDKreis SÜW: Klage gegen zu geringe Zuweisungen

Der Kreis Südliche Weinstraße hat erneut Klage gegen das Land beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht. Grund: die nach eigenen Angaben zu geringe Finanzausstattung für 2017. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss des Kreistags. „Die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz ist weiterhin mangelhaft, daher bleibt leider keine andere Wahl, als der gerichtliche Weg“, sagt Landrat Dietmar Seefeldt. Es sei in der aktuellen Situation unmöglich, zu sparen und Schulden abzubauen, wenn gleichzeitig das Geld fehle, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Gemeint sind beispielsweise Kosten für die Sozial- und Jugendhilfe. Hintergrund der Klage ist eine Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs. Mit diesem Mechanismus werden die Kommunen für Leistungen vom Land bezahlt, die sie diesem abnehmen. Durch die anstehende Reform sollen künftig Landkreise, aber hauptsächliche kreisfreie Städte, etwa Landau, mit hohen Soziallasten zusätzliche Mittel bekommen. Geplant sind dafür rund 133 Millionen Euro. Damit sollen die Lebensverhältnisse im Land annähernd auf dem gleichen Stand gehalten werden. Aber: Durch die Gesetzesreform würde der Kreis allein in diesem Jahr rund 2,67 Millionen Euro verlieren, die er sonst vom Land nach dem alten Modell erhalten hätte. „Sollten keine Änderungen am geplanten Gesetz seitens des Landtages Rheinland-Pfalz vorgenommen werden, erscheint eine Senkung der Kreisumlage zur Entlastung unserer Gemeinden und Gemeindeverbände in absehbarer Zeit sehr unwahrscheinlich“, betont Seefeldt.