Das Verwaltungsgericht Neustadt wird am Montag, 29. Oktober, darüber entscheiden, ob die Klage der Gemeinde Hirschhorn gegen den Landkreis Kaiserslautern wegen der Festsetzung der Kreisumlage im Jahr 2013 auf einen Satz von 41,2 Prozent rechtens ist oder nicht. Der Ausgang des Verfahrens dürfte von anderen finanzschwachen Gemeinden gespannt verfolgt werden.