Frankenthal Lkw-Verbot kann bleiben

Das Lkw-Durchfahrverbot in der Berliner Straße in Bobenheim-Roxheim bleibt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines im Gebiet In der Köst ansässigen Transportunternehmers abgewiesen. Er hatte einen erhöhten Aufwand wegen des von der Gemeinde erlassenen Verbots geltend gemacht.
Der Spediteur hatte gemeinsam mit drei weiteren Betrieben schon im November 2017 das Verwaltungsgericht in der Sache angerufen, doch damals war die Klage wegen verfahrensrechtlicher Aspekte nicht zugelassen worden. Nur er selbst war dazu berechtigt, weil er gegen das Durchfahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Widerspruch eingelegt hatte und die anderen nicht (wir berichteten). Nun saß er also am Mittwochmorgen mit seinem Anwalt Heiko Nagel dem Bobenheim-Roxheimer Bürgermeister und dem Ordnungsamtsleiter gegenüber, um die 2015 getroffene Entscheidung der Gemeinde für die Berliner Straße als Zubringer zum Industriegebiet zu Fall zu bringen. Sein Argument: Seine vier Firmenlastwagen müssten auf dem Weg vom Betriebsgelände bis zur A-6-Auffahrt mehr Kilometer fahren, wenn sie den vorgesehenen Weg über die Petersau-Brücke und die B 9 nähmen. Das koste mehr Zeit und bringe die Lenkzeiten durcheinander, sodass mehr Überstunden für die Fahrer anfielen. Heiko Nagel hob auf die Landwirte ab, die ebenfalls schwere Fahrzeuge hätten, damit aber nach wie vor durch die Berliner Straße fahren dürften. Das hat, wie Vorsitzende Richterin Carmen Seiler-Dürr in Erinnerung rief, diesen Hintergrund: Die Landmaschinen dürfen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht die Bundesstraße benutzen. Gleiches Recht für alle, also für seinen Mandanten, forderte der Rechtsanwalt. Doch so einfach ist es nicht. Denn die Entscheidung, endlich den mit Lärm, Erschütterungen und Gefahren belasteten Anwohnern gerecht zu werden und Schwerlastverkehr von der Berliner Straße wegzubringen, fiel 2015 nicht willkürlich. Vielmehr hat ein später als „Lärmaktionsplan“ bekanntes Gutachten ergeben, dass die Lärmgrenzwerte in der Straße sowohl tagsüber als auch nachts überschritten werden. Richterin Seiler-Dürr bezeichnete das als „eine Gefahr, die eine Gemeinde beseitigen darf, weil eine massive Beeinträchtigung der Anlieger vorliegt“. Frank Unvericht, Chef der Bobenheim-Roxheimer Ordnungs- und Straßenbehörde, berichtete, dass im November 2014, also vor dem Durchfahrverbot, in einer 24-Stunden-Messung 6500 Fahrzeuge in der Berliner Straße gezählt worden seien: davon 12,6 Prozent schwere Lastwagen und Landmaschinen. „Am 14. Juni dieses Jahres haben wir noch einmal zählen lassen“, so Unvericht. „Da lag der Anteil des Schwerlastverkehrs bei 6,2 Prozent.“ Es sei das Ziel der Gemeinde gewesen, diesen besonders belastenden Verkehr „zu entzerren“. Möglich geworden war das übrigens, nachdem die Irmgard-von-Opel-Brücke über die B 9 ertüchtigt worden war und jetzt die schweren Laster aushalten kann. Das Gericht urteilte am Ende, dass die Klage des Transportunternehmers abzuweisen sei, auch weil dessen Mehraufwand nicht unangemessen hoch sei und es kein Recht darauf gebe, dass ein Verkehrsweg immer erhalten bleibe. Seiler-Dürr: „Das kennen wir ja von Fußgängerzonen, durch die früher mal Autos gefahren sind.“