Westheim 23.12.2020 / 10:03 Uhr
Für den Kreis zählt das Baugesetzbuch
Der Bau eines Unterstandes für Heuballen, einen Pferdeanhänger und andere Geräte kann illegal sein, wenn der Bau zu groß ist oder es keine Baugenehmigung gibt, weil das Gelände außerhalb des Ortsbereichs liegt. Derweil kassieren Land und Verwaltung seit Jahrzehnten die Steuer für Bauland. Bauen sollte dort also erlaubt sein, oder doch nicht?