ZWEIBRÜCKEN. Die Verkehrsgesellschaft Zweibrücken (VGZ), die Betreiberin des öffentlichen Busverkehrs in der Stadt, will Schadensersatz vorm Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einklagen. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Neustadt nach der Verhandlung am 20. Februar eine Schadensersatzklage des privaten Busunternehmens über gut 1,2 Millionen Euro gegen die Stadt abgewiesen.