Rheinpfalz Bürgerbegehren: Verhandlung für 10. Mai geplant

Placeholder-Image

SCHÖNAU. Im Streit um das Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau der Wengelsbacher Straße gibt es nun einen mündlichen Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Neustadt: Am 10. Mai, 11.30 Uhr, soll über die Bürger-Klage gegen den Ortsgemeinderat Schönau verhandelt werden. Dies bestätigte gestern das Gericht auf Nachfrage.

Der Gemeinderat Schönau hatte Ende Juni 2016 einstimmig ein Bürgerbegehren abgelehnt, mit dem 52 Schönauer einen Bürgerentscheid zum geplanten Ausbau der Wengelsbacher Straße erreichen wollten – mit dem Ziel, den Ausbau in der vom Rat beschlossenen Weise zu verhindern. Begründet hat der Rat seine Ablehnung damit, dass das Begehren gravierende formelle Mängel aufweise. So erschließe sich aus der Formulierung nicht eindeutig, wogegen sich das Bürgerbegehren richte. Dies wiederum sah Initiator Martin Stritzinger keineswegs so und kündigte an, dass man sich „vor dem Verwaltungsgericht“ wiedersehen werde. Ende Juli reichte er Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ein. In der Klageschrift heißt es: „Es wird festgestellt, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni hinsichtlich der Ablehnung des Bürgerbegehrens und die daraus resultierende Ablehnung eines Bürgerentscheides hinsichtlich des Ausbaus der Wengelsbacher Straße in Schönau nichtig ist. Die Ablehnungsgründe im Gemeinderatsbeschluss sind falsch.“ Ein Verhandlungstermin hätte bereits im Februar angesetzt werden können; allerdings stand damals die Frage nach Prozesskostenhilfe für den Kläger noch im Raum. Laut Gericht wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe inzwischen abgelehnt; der Kläger habe dennoch die Klage nicht zurückgezogen. |tre/wü

x