Rheinpfalz Schadensersatzklage: Busbetreiber will in Berufung gehen

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ZWEIBRÜCKEN. Die Verkehrsgesellschaft Zweibrücken (VGZ), die Betreiberin des öffentlichen Busverkehrs in der Stadt, will Schadensersatz vorm Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einklagen. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Neustadt nach der Verhandlung am 20. Februar eine Schadensersatzklage des privaten Busunternehmens über gut 1,2 Millionen Euro gegen die Stadt abgewiesen.

„Wir werden zu 99 Prozent in Berufung gehen. Noch steht ein Rechtsgutachten aus. Die Sache hat für uns aber grundsätzliche Bedeutung“, sagt Rolf Tödtmann, Geschäftsführer der Rhenus-Veniro-Gruppe (Moers). Die VGZ ist zu einhundert Prozent Tochterfirma der Veniro-Gruppe. Die Richter hatten zwar fehlerhaft gemachte Angaben der für die Stadtverwaltung tätigen Vergabestelle für den Personennahverkehr nicht ausgeschlossen, der VGZ aber angelastet, nicht pflichtgemäß überprüft zu haben. Der mögliche Fehler hätte ihr vor ihrer Kalkulation auffallen müssen. Insofern habe sie den Schaden selbst zu vertreten. 2010 hatte die VGZ den Zuschlag für sieben Buslinien in der Stadt für 2011 bis 2018 erhalten. Bei einer Kontrolle der Fahrgastzahlen 2012 war dem Konzessionsnehmer VGZ aufgefallen, dass die Einnahmen aus dem Ticketverkauf 20 Prozent niedriger lagen als kalkuliert. „Weil nicht davon auszugehen war, dass sich Zweibrücken so gravierend entvölkert hat, ist der Fehler in den Ausschreibungsunterlagen erst aufgefallen. Nur: Dass uns die Richter vorhalten, ,ihr hättet nachrechnen müssen, die Vergabestelle nicht’, erscheint uns gelinde gesagt zweifelhaft. Deshalb werden wir sehr wahrscheinlich das Oberverwaltungsgericht anrufen“, so Tödtmann. Dass ein für die Kalkulation entscheidender Schlüsselwert nicht exakt angegeben, sondern gerundet war, habe zu den nicht unwesentlichen Einnahmeverlusten geführt. Diesen Fehler habe die Vergabestelle zu vertreten. Die in Rede stehenden 1,2 Millionen Euro seien der hochgerechnete Schaden, welcher der Verkehrsgesellschaft auf die Dauer der Vertragslaufzeit voraussichtlich entstehe. |cps

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