Neustadt Ludwigshafen: Stadt darf Führerschein nicht einziehen

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Weil er dreimal zu schnell gefahren ist, hat die Stadt Ludwigshafen von einem Autofahrer ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Als der Mann dies nicht vorlegte, wurde ihm der Führerschein entzogen. Dagegen hatte der Autofahrer geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Neustadt Recht bekommen. Er darf seine Fahrerlaubnis behalten. Der Mann wurde zwischen Februar 2015 und Mai 2016 gleich bei drei Geschwindigkeitsüberschreitungen erwischt: In einem Fall war er bei einem Tempolimit von 70 Stundenkilometern mit 104 Sachen unterwegs. In den anderen Fällen überschritt er auf einer Autobahn die Höchstgeschwindigkeit um 23 und um 56 Stundenkilometer. Die Stadt forderte daraufhin ein Gutachten, das die Fahreignung untersuchen sollte. Der Ludwigshafener, der seit 2008 den Führerschein besitzt, willigte zunächst ein. Das Gutachten legte er aber nicht vor, weil es nach seiner Meinung Mängel hatte. Daraufhin entzog ihm die Stadt im Januar den Führerschein. Zu Unrecht, teilte gestern das Gericht weiter mit. Grund: Die Forderung nach einem Gutachten sei nicht rechtmäßig gewesen. Der Autofahrer habe wegen der Tempoverstöße vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erhalten. Erst bei acht Punkten sei der Führerscheinentzug vorgesehen. Ein Gutachten sei nur in Ausnahmefällen möglich und diese müssten entsprechend begründet werden, was die Stadt nicht getan habe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. |mix

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