Rheinpfalz Kommune muss Ehrensold an Ex-Beigeordneten zahlen

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Neustadt/Offenbach. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat ein womöglich weitreichendes Urteil gefällt: Es sprach einem Ex-Beigeordneten der Ortsgemeinde Offenbach (Kreis Südliche Weinstraße) einen Ehrensold zu. Die Kommune hatte ihm das Altersgeld zuvor verweigert. Begründung: Er habe sein Amt nicht mindestens zehn Jahre ausgeübt.

Im Ehrensoldgesetz des Landes ist geregelt, dass ehrenamtliche Beigeordnete einen Ehrensold, eine Rente, erhalten, wenn sie mindestens zehn Jahre einen eigenen Geschäftsbereich verwaltet und eine Aufwandsentschädigung bekommen haben. Der Kläger aus Offenbach war von 31. August 1994 bis 14. Juli 2004 Beigeordneter – und damit genau neun Jahre, zehn Monate und zwei Wochen. Nach Ansicht der Ortsgemeinde Offenbach, die sich auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes berief, zu wenig. Sie verweigerte ihm den Ehrensold, den er 2014 beantragt hatte. Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht – und bekam nun recht. Die Richter sind der Ansicht, dass ihm das Geld zusteht. Sie begründen ihr Urteil damit, dass der Gemeinderat die konstituierende Sitzung nach der Wahl 1994 auf einen Termin nach den Sommerferien verschoben habe. Das heißt: Der Beigeordnete hätte formal schon früher gewählt werden und damit die Zehn-Jahres-Frist einhalten können. Die Entscheidung für einen späteren Wahltermin habe das verhindert. Die dadurch entstandene Unterschreitung der Frist um rund sechs Wochen sei auch geringfügig, meint das Verwaltungsgericht. Zudem gestehe der Gesetzgeber Gemeinderäten von vornherein eine Frist von bis zu acht Wochen für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten zu. Nach Auffassung des Neustadter Gerichts könnte die Entscheidung auch andere ehrenamtliche Beigeordnete betreffen. Deshalb wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. |ansc

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