Landau Landau: Streit um Speisen im Raucherbistro
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat der Stadt Landau Recht gegeben: Zigaretten gibt’s beim Mago nur draußen. Zumindest so lange, wie in dem Bistro Nachos und Flammkuchen angeboten werden. Im Mago wird weitergeraucht, dran glauben musste der Flammkuchen. Um die Nachos wird gekämpft.
Seit 13 Jahren hält sich das Mago erfolgreich am Landauer Marktplatz. Mehr noch: Die Mischung aus Café, Bar und Bistro ist ein Magnet. Von acht Uhr morgens bis ein Uhr nachts tummeln sich in der Passage am Markt überwiegend junge Leute, vor allem aber Raucher. Sie schätzen, dass sie hier, in einer der wenigen Raucherkneipen in Landau, ungestört qualmen, paffen, quarzen dürfen. Und eine Kleinigkeit zwischendurch essen können. Aber mit den Snacks ist das gar nicht so unproblematisch. Schon 2010 ist das Essensangebot im Mago der Stadt Landau ein Dorn im Auge. Sie verbietet das Qualmen. Laut einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt, das sich auf das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz beruft, dürfen in Raucherkneipen entweder gar keine oder nur Speisen angeboten werden, die „aus der Hand“ gegessen werden können. Etwa Brezeln, Chips oder belegte Brötchen. Geht das Angebot darüber hinaus, müssen Gaststätten rauchfrei bleiben. Damit die Gäste beim Essen nicht vom blauen Dunst gestört werden. Im Mago gibt’s Flammkuchen und Nachos, Kuchen und Eis. An den Tischen der Kneipe draußen auf dem Marktplatz wird Schafskäse serviert. Weil das Rauchen im Freien überall erlaubt ist, ist das kein Problem. Die Betreiber – Inhaber Marcel Fritsch und Geschäftsführer Andreas Kuntz – wehren sich, die Stadt zieht das Verbot zurück. Weil, so entscheidet der Stadtrechtsausschuss, das Essensangebot dann doch konform ist mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Das sagt Ricarda Bodenseh von der städtischen Pressestelle auf Anfrage. Es darf also wieder munter gequalmt werden. Bis März dieses Jahres. Da kontrolliert das Ordnungsamt das Mago erneut – nachdem es laut Bodenseh einige Beschwerden gab, dass das Speisenangebot deutlich ausgeweitet worden sei. Die Stadt verbietet daraufhin am 27. März das Rauchen in dem 50 Quadratmeter großen Ausschankraum bis auf Weiteres. Fritsch und Kuntz ziehen mit einem Eilantrag vors Verwaltungsgericht. Bis der Stadtrechtsausschuss darüber endgültig entscheidet, fordern sie, den Betrieb wie gehabt fortführen zu dürfen. Ihre Begründung: Sie böten nur kleine Speisen als Nebenleistung an, das Hauptgeschäft sei der Getränkeausschank. Die Stadt habe den Betrieb der Gaststätte bewusst fast sieben Jahre lang geduldet, ohne dass das Essensangebot beanstandet worden wäre. Das Gericht lehnt den Mago-Antrag ab. Zwar seien die räumlichen Voraussetzungen für eine Raucherkneipe gegeben, aber die Speisen gingen über einfache Gerichte hinaus. Das betreffe vor allem Kuchen, Speiseeis, aber auch Nachos und Flammkuchen. Zudem sei allein eine Speisekarte ein Hinweis darauf, dass in der Kneipe mehr als nur Snacks angeboten werden. Christian Zainhofer, Anwalt der Mago-Chefs, hat für diese Auslegung wenig Verständnis: „Nachos sind ganz klar etwas, das man aus der Hand isst.“ Und selbst wenn ein Betrieb nur kleine Gerichte anbiete, müssten die doch irgendwo aufgeschrieben werden. „Das Nichtraucherschutzgesetz ist eine einzige Grauzone“, findet Inhaber Fritsch. Es gebe keine eindeutigen Vorschriften, wonach sich Gastronomen richten könnten. „Die Städte und Kommunen sitzen da leider am längeren Hebel, weil sie das Gesetz bis zu einem gewissen Grad auslegen können, wie sie wollen.“ Fritsch wäre es lieber, es gäbe eine einheitliche Regelung, wie im Saarland oder Baden-Württemberg: entweder überall Rauchverbot oder nirgends. Dann gäbe es vielleicht auch weniger Probleme mit dem Ordnungsamt. Fritsch glaubt, dieses habe das Mago auf dem Kieker. „Wir werden auffällig oft kontrolliert, und hier wird geradezu nach Mängeln gesucht.“ Warum, weiß er nicht. Anderen Gastronomen in der Stadt gehe es genauso. Weil das Mago-Publikum weniger wegen des Essens und vielmehr wegen des erlaubten Rauchens komme, haben die Chefs die Snacks vorerst von der Karte gestrichen. Zigarettenqualm ist also wieder erlaubt. Ob und wann wieder Snacks angeboten werden dürfen, entscheidet der Stadtrechtsausschuss. Was auch immer dabei rauskommt: Die Mago-Betreiber wollen laut Anwalt Zainhofer Nachos wieder anbieten. Notfalls fechten sie das vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. „Aber jetzt hoffen wir erst mal, dass wir uns mit der Stadt einigen können“, sagt Inhaber Fritsch.