Neustadt Entscheidung vertagt

Der Ausgang des Speyerbrunner Falls – im Bild die Kläranlage – ist abhängig von einem ähnlichen Fall einer Iptestalerin.
Der Ausgang des Speyerbrunner Falls – im Bild die Kläranlage – ist abhängig von einem ähnlichen Fall einer Iptestalerin.

Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zu Einmalbeiträgen für die Verlegung des Kanals in Iptestal könnte sich auf die Beiträge für den Kanalisationsanschluss von Speyerbrunn auswirken. Das wurde in einer Sitzung des Kreisrechtsausschusses Bad Dürkheim deutlich.

Verhandelt wurde der Widerspruch eines Ehepaars aus Speyerbrunn gegen die von der Verbandsgemeinde (VG) Lambrecht geforderten Einmalbeiträge für die Kanalverlegung in Speyerbrunn. In der Elmsteiner Annexe war 2013 ein Abwasserkanal gelegt worden. Die Lambrechter Annexe Iptestal war 2016 an die Kanalisation angeschlossen worden. Eine der 32 Iptestaler Grundstücksbesitzer, die sich mit einem Einmalbeitrag an den Kosten beteiligen mussten, hatte gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt. Wie berichtet, gab ihr der Kreisrechtsausschuss in einer Verhandlung am 29. August recht. Die VG hatte gegen die Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Von den etwa 60 Speyerbrunner Grundstücksbesitzern hatten 40 Widerspruch gegen die 2014 verschickten Bescheide eingelegt. Eine Speyerbrunnerin hat, nachdem sie mit ihrem Widerspruch keinen Erfolg hatte, vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Bei einer Verhandlung im Juli 2015 hatte die VG den Bescheid zurückgenommen, nachdem das Gericht darauf verwiesen hatte, dass dieser formale Fehler enthalte (wir berichteten). Die VG ließ den Beitragssatz neu kalkulieren und verschickte im Dezember 2017 neue Bescheide. Auch gegen diese gingen Widersprüche ein. Ein Ehepaar, dessen Widerspruch nun im Kreisrechtsausschuss behandelt wurde, soll für den Anschluss von drei Grundstücken an die Kanalisation rund 3000 Euro zahlen. Seinen Widerspruch begründete das Paar mit mehreren Argumenten. Eines davon war entscheidend dafür, dass der Ausschuss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Iptestaler Verfahren abwarten will. Horst Jerges, Anwalt der Iptestalerin, hatte argumentiert, dass die Iptestaler bereits 1995 einen Einmalbeitrag gezahlt haben und ihnen damals zugesagt worden sei, dass diese Zahlung von dem Beitrag abgezogen werde, der fällig werde, wenn der Kanal verlegt wird. Das sei aber nicht geschehen. Ein ähnliches Argument führt das Speyerbrunner Ehepaar an. Auch die dortigen Grundstücksbesitzer hätten 1995 bereits einen Einmalbeitrag gezahlt. Damals habe die Verwaltung zugesichert, dass die Grundbesitzer in den nächsten 40 Jahren nicht mehr mit den Beiträgen belastet würden. Wenn die Iptestaler Grundstücksbesitzerin mit ihrer Klage erfolgreich sein sollte, könnte Letztere eventuell auf die Speyerbrunner Fälle übertragen werden, sagt Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses. Sicher sei das allerdings nicht. Doch sei es sinnvoll, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Iptestaler Verfahren abzuwarten und dann zu prüfen, ob diese Entscheidung auf die Speyerbrunner Einmalbeiträge übertragen werden könne. Ein Verhandlungstermin dafür stehe noch nicht fest. Eine andere Speyerbrunner Grundstücksbesitzerin, deren Widerspruch gegen den Einmalbeitrag der Kreisrechtsausschuss kürzlich zurückgewiesen hat, kündigte an, wahrscheinlich Klage gegen diese Entscheidung einlegen zu wollen.

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