Grünstadt Gefahrgutlager: Stadtwerke gehen nach Koblenz

«GRÜNSTADT.»Die Stadtwerke Grünstadt gehen juristisch weiter gegen das geplante Gefahrgutlager der Firma Dinges vor. Nachdem sie beim Verwaltungsgericht Neustadt mit ihrer Argumentation nicht weitergekommen sind, haben sie eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Koblenzer Richter müssen nun prüfen, ob die Rechtsauffassung des Neustadter Verwaltungsgerichts in Ordnung ist.
Die Neustadter Richter halten das Gefahrgutlager, das die Firma Dinges bauen will, für nicht besonders gefährlich. Sie argumentieren, dass die Lagerstätte für mehr als 100 Container „kein unzumutbar hohes Gefahrenpotenzial“ berge. Deswegen haben sie einen Antrag der Stadtwerke auf einen vorläufigen Baustopp abgelehnt (wir berichteten). Gegen diesen Beschluss der Neustadter Richter haben die Stadtwerke eine Beschwerde beim nächsthöheren Gericht, dem Oberverwaltungsgericht, eingelegt: Die Neustadter Richter sind nach Ansicht der Werke nicht genug auf die möglichen Gefahren eines Lagers eingegangen. Florian Hoffmann von den Werken sagt: „Diesen Punkt sehen wir nicht ausreichend gewürdigt.“ In Koblenz war die Klage am gestrigen Nachmittag noch nicht eingetroffen, wie der Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Thomas Stahnecker auf Anfrage sagte. „Die Stadtwerke müssen begründen, warum sie die Entscheidung der ersten Instanz für falsch halten“, sagt der Jurist zum weiteren Verfahren. Wenn die Richter die Beschwerde der Stadtwerke nachvollziehen können und als begründet erachten, schicken sie diese an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und an die Firma Dinges. Die Kreisverwaltung ist die zuständige Behörde für die Baugenehmigung, Constanze Dinges ist die Bauherrin. Beide haben dann die Gelegenheit, zu den Argumenten der Stadtwerke Stellung zu nehmen. Die Richter bewerten die Schreiben von Stadtwerken, Kreisverwaltung und Bauherren. „Es wird das geprüft, was an Argumenten kommt“, sagt Richter Stahnecker. Es würden weder Sachverständige gehört, noch eine Beweisaufnahme vorgenommen. Es gibt auch keinen Gerichtstermin, bei dem die Richter ihre Entscheidung verkünden. Alles läuft schriftlich. Es könne mehrere Wochen dauern, bis eine Entscheidung getroffen sei.