Grünstadt Gericht stärkt Kreisverwaltung

„Die Teilbaugenehmigung verstößt nicht gegen nachbarschützende Normen“: Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Stadtwerk
»Die Teilbaugenehmigung verstößt nicht gegen nachbarschützende Normen«: Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Stadtwerke Grünstadt (Foto: links) abgelehnt. Diese wollten erreichen, dass die Firma Dinges (rechts) ihre Erdarbeiten für ein Gefahrgutlager vorläufig einstellt.

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat der Firma Dinges erlaubt, mit den Erdarbeiten für den Bau eines Gefahrgutlagers zu beginnen. Dafür hat sie eine Teilbaugenehmigung erteilt. Die Stadtwerke Grünstadt, die gegenüber der Firma Dinges ihr Bürogebäude haben, legten gegen diese Genehmigung bei der Kreisverwaltung Widerspruch ein. Dieser Widerspruch hatte aber keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Dinges konnte weiterbauen. Das wollten die Stadtwerke verhindern. Deswegen haben sie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Neustadt gestellt. Sie wollten einen Aufschub – also einen vorläufigen Baustopp – erwirken. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. „Er ist unbegründet“, heißt es in dem Beschluss. Er ist den Beteiligten gestern zugegangen und liegt der RHEINPFALZ vor. Was heißt das nun? Die Neustadter Richter gehen davon aus, dass der Bau des Gefahrgutlagers wohl vom Kreis genehmigt werden wird. Alles andere wäre sinnfrei, argumentieren sie: „Die Genehmigung für einen Teil des Vorhabens setzt zwangsläufig voraus, dass das gesamte Vorhaben zumindest in den Grundlagen mitgeprüft und beurteilt wird.“ Eine Teilbaugenehmigung habe eine „bestimmte Bindungswirkung hinsichtlich der baurechtlichen Beurteilung des Gesamtvorhabens“, sagen die Richter. Der Beschluss der Neustadter Richter stärkt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Rücken. Denn diese findet, der Bau eines Lagers für Gefahrgut sei im Gewerbegebiet in der Max-Planck-Straße zulässig. Kreissprecherin Sina Müller sagte gestern zur RHEINPFALZ: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere bisherige Rechtsauffassung, dass das geplante Vorhaben als nicht erheblich belästigendes Gewerbe einzustufen ist.“ Die Firma Dinges habe einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung, wenn sie alle Voraussetzungen erfülle. Was hat das Gericht abgeklopft? Die Verwaltungsrichter haben sich die Unterlagen und Gutachten durchgesehen. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Grenzwerte eingehalten würden und dass man Lkw-Verkehr in einem Gewerbegebiet aushalten müsse. Pro Tag dürfen 176 Laster das Gefahrgutlager anfahren, nachts 24. Die Richter sagen: „Lkw-Verkehr ist eine gewerbegebietstypische Belastung, die typischerweise auch auf die umliegenden Gebiete ausstrahlt.“ Die Mitarbeiter der Stadtwerke würden durch den Betrieb des Gefahrgutlagers keinen unzumutbaren Lärm- oder Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Das Gericht geht zudem nicht davon aus, dass es künftig mehr riechen wird: „Es handelt sich lediglich um ein Lager. Von den Containern selbst sind keine Gerüche zu erwarten.“ Und auch bestimmte Grenzwerte würden nicht überschritten, heißt es in dem elfseitigen Schreiben des Verwaltungsgerichts: So sollen höchstens 108 Container mit einem Fassungsvermögen von jeweils 35 Kubikmetern eingelagert werden (= 3780 Kubikmeter), auf dem Heizplatz (eine Art „Wärmeplatte“) sollen weitere zehn Container mit der gleichen Füllmenge Platz finden. Da insgesamt nicht mehr als 4130 Kubikmeter Gefahrgut gelagert werden sollen, ist keine Genehmigung nach dem (strengeren) Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Die braucht man erst, wenn man mehr als 5000 Tonnen ( = 5000 Kubikmeter Flüssigkeit mit der Dichte von Wasser) lagert. Alles in allem geht das Gericht nicht davon aus, dass die Anlage ein „unzumutbar hohes Gefahrenpotenzial“ berge, zumal der Brandschutz gewährleistet sei. Es gibt der Kreisverwaltung noch eine Hausaufgabe mit: „Ob das Sicherheitskonzept tatsächlich ausreichend ist, bleibt der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.“ Nach allem, was das Gericht derzeit weiß, gebe es daran aber keinen Zweifel. Was sagen die Beteiligten? Vertreter der Stadtwerke Grünstadt wollten gestern noch keine Bewertung zu dem Beschluss des Gerichts abgeben. Sie wollen die Sache erst mit ihrem Rechtsanwalt auswerten. Die Werke können innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Beschwerde über den Beschluss der Neustadter Richter einlegen. Ingo Dinges, der das Gefahrgutlager bauen will, sagte gestern zum Beschluss des Gerichts: „Ich bin erfreut über das Ergebnis.“ Die von der Teilbaugenehmigung abgedeckten Arbeiten (Erdarbeiten, Betonelemente) seien zu etwa 40 Prozent abgeschlossen. Was macht der Kreis jetzt? Bei der Kreisverwaltung wird jetzt der Bauantrag weiterbearbeitet. Es gab eine Pause, weil die Verwaltung die Entscheidung des Gerichts abwarten wollte. Wenn alle Unterlagen gesichtet und bearbeitet sind, wird über den endgültigen Bauantrag befunden. Eine Formalie steht auch noch an: Der Kreisrechtsausschuss muss sich noch mit dem Widerspruch der Stadtwerke gegen die Teilbaugenehmigung befassen. Dieses mit einem Juristen und zwei Ehrenamtlern besetzte Gremium hat die Aufgabe, über Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen zu befinden. Für die Sitzung gibt es noch keinen Termin. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich der Kreisrechtsausschuss an der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts orientiert und den Widerspruch ablehnen wird.

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