Grünstadt Gericht: Winzer muss pflanzen
Ein Kirchheimer Winzer muss auf einem Grundstück mindestens 20 Bäume pflanzen. Außerdem muss er eine Senke wiederherstellen, die teils zugeschüttet worden war. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt gestern entschieden. Das Gericht hat damit eine Klage des Winzers gegen diese Anordnungen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zurückgewiesen.
Wie das Gericht gestern erläuterte, hatte der Winzer das Grundstück im Februar 2016 gekauft. Einige Zeit später sei bei der Kreisverwaltung eine anonyme Anzeige eingegangen, dass auf dem Grundstück gerodet werde. Bei einer Ortsbesichtigung hätten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung festgestellt, dass Sträucher entfernt worden waren. Im April 2016 seien dann alle Sträucher sowie die auf dem Grundstück stehenden Obstbäume gefällt gewesen und im September 2016 sei begonnen worden, die Senke aufzufüllen, führte das Gericht weiter aus. Daraufhin hatte die Kreisverwaltung verfügt, dass die Auffüllung entfernt, Sträucher und 20 Obstbäume gepflanzt werden müssten. Begründet wurde die Verfügung damit, dass es ein Eingriff in die Natur und Landschaft sei, Gehölzer zu entfernen und eine Senke aufzufüllen. Solche Arbeiten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur mit Genehmigung der zuständigen Umweltbehörde erlaubt. Der Winzer hatte beim Kreis Widerspruch eingelegt und diesen damit begründet, dass es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handle, hier seien Arbeiten zur Bodennutzung erlaubt. Die Sträucher seien außerdem entfernt worden, weil nur so auf dem Grundstück herumliegender Müll habe beseitigt werden können. Der Kreisrechtsausschuss – der die Aufgabe hat, über Widersprüche von Bürgern gegen behördliche Entscheidungen zu befinden – hatte die Anordnungen, dass Bäume gepflanzt und die Auffüllung entfernt werden müssen, aufrecht erhalten. Daraufhin hatte der Winzer beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Die Kreisverwaltung argumentierte in der gestrigen Verhandlung in Neustadt, dass man anhand von Fotos nachweisen könne, dass das Gelände mindestens seit 1998 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden sei. Der Vorsitzende Richter Thomas Butzinger sagte, damit sei das Gelände eindeutig keine landwirtschaftliche Fläche mehr und die Maßnahmen seien ein Eingriff in die Natur. Rechtsanwalt Stefan Hebinger argumentierte, sein Mandant habe nicht angeordnet, dass die Bäume gerodet werden. Diese seien zudem marode gewesen. Das wertete das Gericht als unglaubhaft. Sträucher – die wie die Bäume gerodet wurden – muss der Winzer nicht nachpflanzen, urteilte das Gericht.