Seit der Schließung der Grundschule Frankenstein im vergangenen Sommer laufen Überlegungen, wie das Gebäude künftig genutzt werden soll. Da das Gericht noch nicht endgültig über die Schließung entschieden hat, wird das Gebäude vorerst noch nicht auf die Ortsgemeinde rückübertragen, sondern an jene vermietet. Heute wird der Mietvertrag von Verbands- und Ortsgemeindebürgermeister unterzeichnet.