Rheinland-Pfalz Zur Sache: Streit um Rückstellungen

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat vergangene Woche der Klage des Fotografen Michael Schepers (Limburgerhof) gegen die Handwerkskammer (HWK) der Pfalz stattgegeben. Bereits 2016 hatte Schepers erfolgreich gegen die HWK und deren Beitragserhebung geklagt. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob die HWK zu hohe Rückstellungen gebildet hat. Davon ist zumindest Schepers überzeugt. Er wehrte sich deshalb gegen seinen Beitragsbescheid. Schon nach dem ersten Urteil zog die HWK Konsequenzen und veränderte ihren Haushalt. Aber das reichte offenbar nicht aus. Der Bundesverband für Freie Kammern, der Schepers in dem juristischen Streit unterstützt, sagt: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist die logische Konsequenz angesichts der haarsträubenden handwerklichen Fehler bei der Korrektur der Haushaltsführung.“ Es sei schon erschreckend, wie unqualifiziert sich die hauptamtlichen Vertreter des Handwerks beim Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitgliedsbeiträgen erweisen würden. Der Bundesverband für Freie Kammern fordert die Führung der Handwerkskammer auf, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und im Hinblick auf die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und der Aufstellung der Haushalte die notwendige Kompetenz zu sichern. „Sehr ärgerlich“ nannte der Hauptgeschäftsführer der HWK, Till Mischler, den Richterspruch. „Wir sind transparent“, sagte er und verwies darauf, dass die HWK sogar Bilanzen veröffentlicht, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sei. Im Gegensatz zu anderen Kammern habe die pfälzische HWK kein Geld, sondern Schulden (rund 7,3 Millionen Euro). Die resultieren im Wesentlichen aus dem Bau des Berufsbildungszentrums in Kaiserslautern. Mischler bezeichnete die zweckgebundenen Rücklagen als „ordnungsgemäß“ und „in angemessener Höhe“. Ob die HWK Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, sei noch offen. Um das zu entscheiden, wolle er zunächst die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Unabhängig davon beschloss die Vollversammlung der HWK gestern einstimmig einen Nachtragshaushalt für 2018. Darin werden die Rückstellungen nun anders verbucht.

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