Speyer Speyer: Mann scheitert mit Klage gegen OB-Wahl
Die Klagen eines Speyerer Bürgers gegen die Oberbürgermeisterwahl in der Domstadt im Juni hat das Verwaltungsgericht Neustadt am Montag zurückgewiesen. Der Mann hatte seine Klagen gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Stadt Speyer damit begründet, dass es die Bundesrepublik Deutschland nicht gebe. Daraus folgerte er, dass alle von diesem Staat erlassenen Gesetze, so auch das Wahlgesetz, ungültig seien. Seine Begründung: Der frühere Außenminister Hans-Dietrich Genscher habe die BRD nach der Wiedervereinigung bei der UN löschen lassen. Gültige Gesetze könne nur der letzte deutsche Kaiser erlassen, dessen Abdankungsurkunde gefälscht worden sei. Der Mann verwahrte sich entschieden gegen eine Äußerung der ADD, die seine Begründung „in den Kontext der Reichsbürger-Bewegung“ gestellt hatte.