Kandel 27.10.2020 / 13:32 Uhr
Geldstrafe für Beleidigung und versuchte Nötigung
„Schnösel, Wichser“, „fick dich du Hurensohn“, „du ziehst deine Anzeige zurück oder es kracht“, das sind einige Zitate aus Mails, die ein 42-Jähriger aus Wörth an den Geschäftsführer einer Stuttgarter Wohnungsbauförderungs-Gesellschaft schrieb. Jetzt hat das Amtsgericht den Angeklagten wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt.