Kandel RHEINPFALZ Plus Artikel Bled Zeuch rumgeplärrt: Freiheitsstrafe

Amtsgericht Kandel: Bewährungsstrafe für bled Zeuch rumplärren.
Amtsgericht Kandel: Bewährungsstrafe für bled Zeuch rumplärren.

Als ihn seine Frau Ende September 2019 verließ, drohte ein 52-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Kandel, alle und auch sich umzubringen. Jetzt hat ihn das Amtsgericht wegen versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

In den drei Jahren Bewährungszeit muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eine strenge Strafe für eine nicht einmal vollendete Tat? Dem Angeklagten schien das egal zu sein. Er will einfach so bleiben, wie er ist.

„Ich bin halt impulsiv“ wollte er die Hassreden rechtfertigen. Mit dieser Ausrede hatte er auch im „letzten Wort“ versucht, seinen Auftritt vor Gericht zu erklären. Denn es fiel ihm schwer, den Mund zu halten, wenn er nicht gefragt wurde. Fröhlich und redselig schilderte er seinen beruflichen Werdegang von mehreren abgebrochenen Ausbildungen bis zu „derzeit Hartz IV aus Leidenschaft“. Er rauche täglich zwei Joints und das Haschisch dafür bekomme er meist geschenkt.

In der Anklage ging um drei Anrufe an die Ehefrau und die Schwiegermutter, in denen er seine Drohungen herausstieß. Doch weil die Ehefrau als Zeugin nicht erschien und ihre 71-jährige Mutter sich nicht mehr ganz genau an einen Anruf aus der Pfalzklinik erinnern konnte, blieb es bei einem Vorwurf.

Und zwar dem Anklagepunkt der versuchten Nötigung der Schwiegermutter. Ihre Tochter solle ihn nicht verlassen sonst bringe er alle und auch sich um, habe er der alten Dame angekündigt. Das reichte der 71-Jährigen und sie rief die Polizei. Der Angeklagte wurde wegen Selbstmordgefahr in die Pfalzklinik gebracht. „Alles Verrückte hier“ wütete er noch im Gericht. Am folgenden Tag konnte er wieder nach Hause.

Ein Jahr später ist seine Frau immer noch nicht zurückgekehrt. „So red ich halt“, müssen sich seine Gegenüber mit Drohungen und Beleidigungen abfinden, wegen derer er nun vor Gericht steht. Als der Amtsrichter die 33 Einträge aus dem Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten vorliest, bringt dies den 52-Jährigen zum Lachen. Warum er sich nicht überlegt, bevor er den Mund aufmacht, dass man nicht „bled Zeuch rumplärrt“ versuchte ihm der Staatsanwalt nahezulegen. „Ich kenn nur Verrückte“, lenkte der Angeklagte ab, wollte vermutlich „witzig“ sein.

Und überhaupt habe er das alles nur aus Liebe getan. Und wenn seine Frau zurückgekommen wäre „hätt ich sie nicht wieder rausgelassen“, wäre auch Freiheitsberaubung ein Mittel seiner Wahl gewesen.

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