Dürfen auf einem ausgewiesenen privaten Autostellplatz Mülltonnen abgestellt werden, auch wenn der Platz nahe der Grundstücksgrenze liegt und die Nachbarin sich vom Geruch belästigt fühlt? Sie dürfen, hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt in einem speziellen Fall aus Meckenheim festgestellt. Die Nachbarin, die von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim verlangt hatte, das Abstellen der Mülleimer zu untersagen, ist mit ihrer Klage abgeblitzt.