Rheinpfalz „Definitiv Klage“

Ein Bürgerentscheid zum geplanten Ausbau der Wengelsbacher Straße soll juristisch durchgesetzt werden. Das zumindest ist Ziel der Schönauer Bürger, deren Bürgerbegehren der Gemeinderat am Dienstagabend abgelehnt hat (wir berichteten gestern).
Martin Stritzinger, der Vertreter jener Bürger, die einen Entscheid herbeiführen wollen, bekräftigte gestern in einer Stellungnahme, dass „gegen den Beschluss definitiv vorm Verwaltungsgericht Neustadt Klage erhoben werden“ werde. Gemeint damit ist der einstimmige Beschluss des Gemeinderates, den Antrag auf einen Bürgerentscheid abzulehnen. Der Beschluss wird Stritzinger zunächst noch schriftlich zugestellt; danach kann Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht werden. Stritzinger äußerte sich gestern außerdem zu den angeführten Gründen für die Ablehnung: Der Rat hatte argumentiert, dass das Bürgerbegehren gravierende formelle Mängel aufweise; so gehe aus der Formulierung nicht klar hervor, wogegen es sich richte (wir berichteten). Diese Gründe seien „völlig aus der Luft gegriffen“ und „willkürlich vorgenommen“, kritisierte gestern Stritzinger. So habe es geheißen, dass, wenn sich das Bürgerbegehren gegen den Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Straße vom 20. Mai 2015 richte, dann die Einreichungsfrist von vier Monaten nach dem Ratsbeschluss nicht eingehalten worden sei. Diese Angaben seien falsch. Das Begehren richte sich nicht gegen den Grundsatzbeschluss: Dieser sei im Bürgerbegehren mit keiner Silbe erwähnt. Weiter führt er aus zum Passus, eine schriftliche Ausführung des Vertretungsberechtigten weise eindeutig darauf hin, dass sich das Begehren darauf richte, den kompletten Straßenbau zu unterbinden: Eine solche Behauptung sei zu keinem Zeitpunkt gemacht oder geäußert worden. Vielmehr habe er zum wiederholten Mal erklärt, dass sich das Begehren nicht gegen den Ausbau an sich richte, sondern nur gegen die geplante Form. Zum Thema private Flächen, die angeblich nicht saniert würden, äußert er sich erneut: In der vorvorletzten Woche seien die Ortsbürgermeisterin und ein leitender Mitarbeiter der VG-Verwaltung bei Bürgern vorstellig geworden, um zu erreichen, dass die überplanten privaten Flächen an die Ortsgemeinde verkauft werden sollen. Dazu erklärte Karl Sarter von der VG-Verwaltung, dass es sich um eine normale Vorermittlung handele, um Überbauungen im Verlaufe der Straße festzustellen. Denn alte Straßen wie diese hätten sich nach der besten Befahrbarkeit herausgebildet und nicht nach Eigentumsverhältnissen. Und noch einen Punkt bemängelt Stritzinger. Am Ende des Artikels werde darauf hingewiesen, dass, wenn keine Klage eingereicht wird, der Ausbau nun beginnen könne. Auch dies sei falsch, meint er. Denn zwischenzeitlich hätten sich solche gravierenden Mängel in der Planung ergeben, dass selbst der Verbandsbürgermeister mehrfach gegenüber Dritten geäußert habe, dass er dem Gemeinderat empfahl, den Beschluss zurückzunehmen. Dies weist Verbandsbürgermeister Wolfgang Bambey zurück: Er sei nicht der Vormund des Gemeinderates. In Gesprächen mit den Beteiligten habe er zwar gesagt, dass er persönlich es vorziehe, wenn man nach Kompromissen suche. „Doch letztlich“, betont Bambey, „obliegt die Entscheidung dem Gemeinderat.“ | tre