Rheinpfalz Gericht: Stadt muss Unterkunft zahlen

. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Stadt Landau verpflichtet, einer Obdachlosen befristet eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte dies mit dem Hinweis abgelehnt, die Frau habe über die pauschale Behauptung hinaus, sie habe versucht, in Landau ein Zimmer zu finden, keine konkreten Bemühungen nachgewiesen. Außerdem seien bei Beziehern von Hartz IV die Ansprüche für Kosten der Unterkunft abgedeckt. Das Jobcenter wollte kein preiswertes Hotelzimmer zahlen. Das Gericht sieht die Stadt in der „Hilfspflicht“. In der Sommerzeit sei es einer alleinstehenden Frau nicht zuzumuten, unter freiem Himmel zu schlafen und sich Pöbeleien oder Schlimmerem auszusetzen. (sas)
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