Speyer Gericht weist Klage von Bürgern ab

Neustadt/OTTERSTADT. Schon bei der mündlichen Verhandlung gestern am Verwaltungsgericht Neustadt hatte sich abgezeichnet, dass die sechs Otterstadter mit ihrer Klage gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) keinen Erfolg haben würden. Die Kläger (von denen Reinhard Kratz und Michael Ulmer gestern in Neustadt waren) sind gegen die Probebohrung nach Erdöl in Otterstadt. Sie wollten sich gegen den von der SGD erlassenen Zielabweichungsbescheid und das Abschmettern ihres Widerspruchs wehren (siehe: „Zur Sache“). Die Richter verkündeten indes nach einer Pause: „Die Kläger sind nicht klagebefugt.“ Was das Verwaltungsgericht in Neustadt sagt Das Verwaltungsgericht Neustadt lässt die Klage der Privatleute nicht zu, weil die Kläger aus Sicht der Richter nicht in ihren Rechten verletzt sind. Die Richter unter dem Vorsitz von Carmen Seiler-Dürr sagten: Dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) den Zielabweichungsbescheid erlassen habe, heiße noch gar nichts. Denn das Bergrecht und das Raumordnungsrecht seien zwei unterschiedliche Dinge. Zur Erklärung: Bevor in Otterstadt nach Erdöl gesucht werden darf, müssen sich verschiedene Behörden mit der Sache befassen und Genehmigungen erteilen. Fürs Bergrecht ist das Mainzer Landesamt für Geologie und Bergbau (Bergamt) zuständig, für die Raumordnung die Neustadter Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Selbst wenn die SGD-Leute mit dem Zielabweichungsbescheid zugelassen haben, dass an der betreffenden Stelle ein Bohrplatz für Probebohrungen errichtet werden darf, heiße das ja noch lange nicht, dass das Bergamt das genauso sehe. Verwaltungsrichter Roland Kintz sagte es so: „Nicht der Zielabweichungsbescheid, sondern erst auf der Grundlage des Bundesberggesetzes ergangene Bescheide gestatteten der Beigeladenen (= Bohr-Konsortium, d. Red.) die Aufsuchung von Bodenschätzen und könnten geeignet sein, Rechte Dritter (= Bürger, d. Red. ) zu verletzen.“ Was die Anwälte der sechs Otterstadter Kläger sagen Für die Anwälte der sechs Otterstadter Kläger, Werner Finger (Karlsruhe) und Michael Knittel (Otterstadt), ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar: Es sei zwar theoretisch möglich, dass das Bergamt noch zu einer anderen Überzeugung komme, aber wie wahrscheinlich sei das denn in der Praxis, fragte Kläger-Vertreter Finger und fügte an: „Wir haben ganz große Zweifel, was man in einem bergrechtlichen Verfahren bewegen können wird. Die subjektiven Rechte von Bürgern werden nur sehr peripher in den Blick genommen.“ Finger kritisierte, dass die SGD ihrem Ermessensspielraum nicht nachgekommen sei und nicht darauf gedrungen habe, dass das Konsortium nachweise, nach alternativen Bohrplätzen gesucht zu haben, vor allem in Hinblick darauf, dass der geplante Platz nur 500 Meter von der Otterstadter Bebauung entfernt ist. Und Knittel sagte: „Der Zielabweichungsbescheid hat unmittelbare Wirkung. Und Standortalternativen sollen hier keine Rolle spielen? Das kann doch nicht sein!“ Anwalt Knittel, der in Otterstadt wohnt, berichtete dem Gericht von Ängsten der Otterstadter und formulierte seine Kritik an der SGD so: „Die Behörde hat sich von dem Beigeladenen (gemeint ist Engie als Vertreter der Ölbohrer, d. Red.) massiv beeinflussen lassen.“ Er monierte, dass erst wirtschaftliche Gründe für eine Bohrung bei Otterstadt angeführt worden seien (von Speyer aus sei die Bohrung zu teuer) und nun technische Gründe „nachgeschoben“ worden seien. Was die SGD und das Ölbohr-Konsortium anführen Sowohl die Vertreterin der beklagten Struktur- und Genehmigungsdirektion, Martina Hummel, als auch der Vertreter der Ölbohrer, Anwalt Stefan Wiesendahl, verwiesen auf die voneinander unabhängigen Verfahren: „Es handelt sich nicht um ein gestuftes Verfahren, sondern um mehrere nebeneinander liegende Verfahren“, sagte Engie-Anwalt Wiesendahl, der mit Blick auf die Kritik von Kläger-Anwalt Finger am fehlenden Nachweis für Alternativen sagte: „Es gibt kein Recht, dass sich die Kläger anstelle der SGD setzen und vortragen, dass sie das überprüft haben wollen.“ Bei den Ölbohrern handelt es sich zwar weder um Kläger, noch um Beklagte, aber sie waren „beigeladen“, weil ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt sind. Warum es auch weiterhin spannend bleibt Insgesamt war der Fall gestern juristisches Neuland – denn normalerweise ist es so, dass Gemeinden – und nicht Privatleute – als Klagebefugte bei Zielabweichungsverfahren Klage einreichen. Die Gemeinde Otterstadt hatte sich dagegen entschieden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt werden. Um diese Möglichkeit hatte Anwalt Finger gebeten. Und angekündigt, dass die Kläger weitergehen wollen: „Unsere Mandanten sind fest entschlossen, die Sache weiter zu verfolgen.“ Zitiert „Was ist der Bürger dann überhaupt noch wert?“ Kläger Reinhard Kratz mit Blick auf das Genehmigungsverfahren. „Ich wünsche mir, dass die Behörde mal ihren Stolz beiseite lässt.“ Kläger Michael Ulmer zu den Vertretern der SGD. |snr