Neustadt (xgr). Einmal ist keinmal – das denken wohl so manche, die ausnahmsweise Partydrogen wie Ecstasy oder Speed nehmen. In Bezug auf den Straßenverkehr gilt aber das Gegenteil, wie das Verwaltungsgericht in Neustadt jetzt bestätigt hat: Wer harte Drogen konsumiert und erwischt wird, muss seinen Führerschein abgeben, egal, ob er unter Drogeneinfluss gefahren ist oder nicht.