Frankenthal Gericht: Stadt hat Anspruch auf 83 000 Euro
Rund 17.000 Liter gefährliche Flüssigkeiten sind im Juli 2013 nach Sabotageakten aus drei Tanklastern ausgelaufen, die im Gewerbepark Nord abgestellt waren. Die Stadt Frankenthal kann nun erwarten, dass ihr die Halterin von zwei beteiligten Transportern rund 83.000 Euro an Kosten ersetzt, die bei der Bekämpfung von Umweltgefahren entstanden sind. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Neustadt mitgeteilt.
Unbekannte hatten in der Nacht zum 22. Juli 2013 die Ablassventile an drei Tankfahrzeugen geöffnet, die unbewacht an der Carl-Benz- beziehungsweise der Beindersheimer Straße abgestellt waren (wir berichteten). Eine Lkw-Fahrerin hatte das gegen 3 Uhr nachts bemerkt, die Ventile geschlossen und die Polizei verständigt. Zu diesem Zeitpunkt waren die leicht entzündlichen Ladungen schon überwiegend in die Kanalisation gelaufen: rund 10.000 Liter Isopropanol, 4000 Liter Testbenzin (Terpentinersatz) und etwa 3000 Liter Mineralöl. Feuerwehr, Eigen- und Wirtschaftsbetrieb (EWF) und weitere Fachleute waren anschließend stundenlang im Einsatz, um die Umweltgefahren zumindest zu verringern. Die damit verbundenen Kosten summierten sich nach Angaben des Gerichts auf 87.000 Euro. Wer die Ventile aufgedreht hatte, konnte die Polizei nicht klären. Die beiden erstgenannten Gefahrstoffe waren aus den Fahrzeugen der Unternehmerin ausgelaufen, die von dem jetzt gefällten Urteil betroffen ist. Von ihr hatte die Stadt Frankenthal anschließend per Kostenbescheid vollen Ersatz des entstandenen Aufwands verlangt. „Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren“ habe sich die Transportfirma mit einer Klage gegen diese Kostenforderung gewehrt, erläuterte das Verwaltungsgericht gestern. Ihr Hauptargument sei dabei gewesen, „dass die unbekannt gebliebenen Saboteure die Umweltgefahren verursacht hätten und sie dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden könne“. Wenn man aber von einer Halter-Haftung ausgehe, dann dürfe man sie nicht allein in Anspruch nehmen, habe die betroffene Unternehmerin argumentiert. Das sah die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts anders. So trage auch die Klägerin Verantwortung für den Zwischenfall, „weil sie ihren Überwachungspflichten als Beförderer nicht ausreichend nachgekommen“ sei. Denn Gefahrguttransporter dürften nach den einschlägigen Vorschriften nur dann länger im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wenn es eine ausreichende Sicherung gegen Sabotageakte gebe. An dieser Sicherung habe es hier aber gefehlt. Daher hafte die Klägerin auch für die von der Stadt geltend gemachten Kosten, abgesehen von kleinen Abstrichen bei den berechneten Personalkosten. Als „Gesamtschuldnerin“ könne die Klägerin dann gegebenenfalls von einem Mitverursacher anteiligen Kostenersatz fordern. Wenn es mehrere Verantwortliche gebe, sei es ein üblicher Weg, einen als Gesamtschuldner zur Kostenbegleichung aufzufordern, sagte auf Anfrage Beigeordneter Bernd Knöppel (CDU), der bei der Stadt für Juristisches zuständig ist. Das Neustadter Urteil werde wohl nicht das letzte in diesem Streitfall bleiben: „Es ist uns angekündigt, dass Berufung eingelegt wird.“ (spi)