Kreis Bad Duerkheim Landau: Verwaltungsgericht verdonnert Stadt

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Stadt Landau verpflichtet, einer Obdachlosen befristet bis zum 27. Juni eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte dies mit dem Hinweis abgelehnt, die Frau habe über die pauschale Behauptung hinaus, sie habe versucht, in Landau ein Zimmer zu finden, keine konkreten Bemühungen nachgewiesen. Außerdem seien bei Beziehern von Hartz IV die Ansprüche für Kosten der Unterkunft abgedeckt. Das Jobcenter hat es abgelehnt, die Kosten für ein preiswertes Hotelzimmer zu tragen, wie aus dem Urteil vom 10. Juni hervorgeht. Das Verwaltungsgericht sieht die Stadt in der „Hilfspflicht“. Auch in der Sommerzeit sei es einer alleinstehenden Frau nicht zuzumuten, unter freiem Himmel zu schlafen. Die Frau lebte bis Ende März in Speyer und ist seitdem zeitweise bei Bekannten in Landau untergekommen.