Speyer Gericht: Stadt darf Kita-Beiträge behalten

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Punktsieg für die Stadtverwaltung im Rechtsstreit um die Rückerstattung von Kita-Beiträgen für die Zeit des Erzieherstreiks im Mai vorigen Jahres: Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage einer Familie dagegen, dass die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge einbehalten wurden, abgelehnt.

„Erfreulich, dass unsere Rechtsauffassung geteilt wird“, kommentierte Stadt-Pressesprecher Matthias Nowack auf Anfrage. Ein zweites Verfahren sei noch am Verwaltungsgericht anhängig, weitere angedrohte Klagen seien seines Wissens zurückgenommen worden. Wie berichtet, hatte die Stadt Speyer – im Unterschied zu anderen Kommunen – die Beiträge für die Tage, an denen die Kinder streikbedingt nicht betreut wurden, nicht zurückerstattet, sondern den Kindergärten als Spenden zur Verfügung gestellt. Die Begründung: Die Beitragssatzung schließe die Rückerstattung infolge vorübergehender Kita-Schließung aus. Nach Zurückweisung ihres Anliegens im Stadtrechtsausschuss hatte die betroffene Familie – die für die Betreuung ihrer beiden Hortkinder in einer städtischen Kita monatlich zusammen rund 350 Euro bezahlen muss – Klage eingereicht. Sie wollte das Geld für die Phase vom 11. bis 28. Mai 2015 zurückhaben, in der sie die Betreuung der Kinder in Eigenregie organisiert hatte. Der Stadtelternbeirat unterstützte ihre Ansicht. Ihr Hauptargument: Es habe in dieser Zeit keine Gegenleistung gegeben. Das Gericht sah das anders, so das gestern veröffentlichte Urteil: Die Satzung der Stadt sei okay, die Familie hätte einen Kita-Notbetrieb nutzen können, und die Beiträge deckten ohnehin nicht die realen Personalkosten ab. Auch wenn andere Kommunen Geld zurückzahlten, sei Speyer daran nicht gebunden. Berufung gegen das Urteil ist möglich. Die Stadt hatte im Vorjahr über zunächst 49 Einsprüche berichtet. Ihren elf Kitas ließ sie aus den Beiträgen je 500 Euro zukommen. |pse

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