Speyer Neustadter Richter beschäftigen sich mit Otterstadter Klage

Das Verwaltungsgericht Neustadt wird am Montag, 4. Juli, über eine Klage von Otterstadter Bürgern befinden, die gegen die Erdöl-Probebohrung in ihrem Ort sind. Die Kläger wollen sich gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd erlassenen Zielabweichungsbescheid wehren. Zudem wollen sie nicht hinnehmen, dass die Behörde einen Widerspruch gegen diesen Bescheid abgeschmettert hat.

Sechs Privatleute, die in der Otterstadter „Interessengemeinschaft gegen Erdölbohrungen und Erdölförderung“ aktiv sind, reichten Mitte Juni vergangenen Jahres eine Klage gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beim Verwaltungsgericht Neustadt ein. Kommenden Monat werden sich die Neustadter Richter der Sache annehmen: Die Kläger wenden sich gegen den Bescheid der beklagten SGD Süd vom Januar 2015 sowie gegen den dazu ergangenen Widerspruchsbescheid vom Mai 2015. Sie werden vertreten von den Anwälten Knittel (Otterstadt) und Deubner & Kirchberg (Karlsruhe). Wie mehrfach berichtet, will ein Konsortium aus ENGIE (Früher: GDF Suez) und Palatina GeoCon mit einer Probebohrung feststellen, ob es in Otterstadt Erdöl gibt. Der dafür vorgesehene Bohrplatz liegt zwischen Waldsee und Otterstadt gegenüber der Sandgrube Heberger. Bis es überhaupt zu einer solchen Probebohrung kommen kann, müssen viele bürokratische und genehmigungsrechtliche Schritte gegangen werden. In einem ersten Schritt musste die SGD Süd über ein Zielabweichungsverfahren entscheiden. Denn aus einer landwirtschaftlich genutzten Fläche muss eine Industriefläche gemacht werden. Nun ist es so, dass es einen einheitlichen Regionalplan für den Rhein-Neckar-Raum gibt. Darin steht, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet um ein „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ und eine „Grünzäsur“ handle. Das Bohr-Konsortium hatte bei der SGD beantragt, diese Fläche für die Errichtung eines Bohrplatzes und die Probebohrung in Otterstadt nutzen zu dürfen. Dieser Antrag fiel bei der SGD auf Zustimmung: Mit dem Bescheid wurde die Abweichung von den raumordnerischen Zielen („Vorranggebiet Landwirtschaft“ und „Grünzäsur“) des Regionalplans zugelassen. Eine Grünzäsur ist definiert als ein kleiner Grünbereich, der als Rückzugs- und Austauschgebiet für Pflanzen und Tiere dient. Die sechs Kläger der Interessensgemeinschaft wehrten sich gegen den Bescheid der Neustadter Struktur- und Genehmigungsdirektion und legten dagegen Widerspruch ein. Die SGD Süd blieb bei ihrer Entscheidung und gab dem Widerspruch nicht statt. Die Kläger wollen sich nun mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt sowohl gegen den Zielabweichungsbescheid als auch gegen das Abschmettern ihres Widerspruchs wehren. Diese Klage hat eine aufschiebende Wirkung. Die Otterstadter Privatleute machen geltend, dass durch das geplante Vorhaben das Schutzgut „gesunde Umweltbedingungen“ beeinträchtigt werde. Es sei durch Lärm-, Geruchs- und Lichtemissionen mit negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung von Otterstadt und Waldsee zu rechnen, führen die Kläger an. „Mit der Entstehung und Verbreitung von Gefahrstoffen bei der Verbrennung von Beigasen, der Gefahr der Freisetzung natürlicher Radioaktivität und der Gefahr von Erdbeben beziehungsweise Hebungen und Senkungen des Bodens sei zu rechnen“, fasst das Verwaltungsgericht die in den Schriftsätzen geäußerten Sorgen der Kläger zusammen. Diese führten weiterhin an, dass durch die genehmigte Zielabweichung in eine „Grünzäsur“ als besondere Form schützenswerter Natur eingegriffen werde. Die Voraussetzungen für ein Zielabweichungsverfahren liegen aus Sicht der Kläger nicht vor. Und zwar deswegen, weil sich seit dem Erlass des regionalen Raumordnungsplans ja nichts geändert habe. Auch Vertreter von ENGIE werden an dem Prozess teilnehmen, sie werden von einer Essener Anwaltskanzlei vertreten. Bei den Erdölbohrern handelt es sich zwar weder um die Kläger, noch um den Beklagten. Aber die rechtlichen Interessen des Konsortiums werden durch die Entscheidung berührt, deswegen erfolgt ihre „Beiladung“ – so ist der rechtliche Begriff dafür. Termin Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt in der Robert-Stolz-Straße 20 beginnt am Montag, 4. Juli, um 11.45 Uhr im Sitzungssaal C02. Die Verhandlung ist öffentlich. (snr)

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