SÜW 26.08.2021 / 16:03 Uhr
Totes Pferd: Braucht Jäger psychologisches Gutachten?
Im vergangenen Jahr sorgte ein Jäger für Schlagzeilen, weil er in Rohrbach ein Pferd auf einer Koppel erschoss, das er angeblich mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Der Südpfälzer musste seinen Jagd- und Waffenschein abgeben. Vorerst. Denn er hat in zwei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist die Chance, die Dokumente wieder zu beantragen. Wie geht die Kreisverwaltung als zuständige Behörde damit um?