SÜW RHEINPFALZ Plus Artikel Totes Pferd: Braucht Jäger psychologisches Gutachten?

Für Jäger gelten strenge gesetzliche Regeln.
Für Jäger gelten strenge gesetzliche Regeln.

Im vergangenen Jahr sorgte ein Jäger für Schlagzeilen, weil er in Rohrbach ein Pferd auf einer Koppel erschoss, das er angeblich mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Der Südpfälzer musste seinen Jagd- und Waffenschein abgeben. Vorerst. Denn er hat in zwei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist die Chance, die Dokumente wieder zu beantragen. Wie geht die Kreisverwaltung als zuständige Behörde damit um?

Waffen- und Jagdscheine werden von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingezogen, wenn deren Inhaber unzuverlässiges Verhalten an den Tag legen oder ihnen grundsätzlich die persönliche Eignung fehlt, wie die Behörde auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilt. Das Verwaltungsgericht Neustadt zum Beispiel hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 festgestellt, dass es sich bereits dann um einen gravierenden Verstoß gegen das Waffengesetz handelt, wenn der rechtmäßige Inhaber einer Schusswaffe diese einer anderen Person ohne Berechtigung in die Hand drückt.

Wenn Besitzer von Waffen- und Jagdscheinen derart unzuverlässig sind, können sie nach Angaben der Kreisverwaltung mit Geldbußen belegt werden. Sollte der Verstoß besonders haarsträubend sein, kann die Waffe von der Behörde kassiert werden. „Im Hinblick auf Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung sind hohe Anforderungen gestellt“, schreibt die Kreisverwaltung. Bürger können ihre Eignung nach einem Verstoß gegen das Waffengesetz nur mit der Vorlage eines fachpsychologischen Gutachtens ausräumen. Das würde dann wohl auch auf den Pferdeschützen von Rohrbach zukommen, sollte dieser nach Ablauf seiner Sperrfrist für den Besitz des Jagd- und Waffenscheins im Jahr 2023 diese Dokumente wieder beantragen.

Waffenschein-Entzug: Nur die Hälfte geeignet

Schusswaffen würden in der Region allerdings in den meisten Fällen freiwillig aus Altersgründen abgegeben, schreibt die Kreisverwaltung. Oftmals würden auch Erben hinterlassene Schusswaffen der Behörde übergeben. Sollte jemand seinen Waffen- und Jagdschein aufgrund eines Verstoßes entzogen bekommen haben, dann erhalte er die Dokumente nach einer gewissen Zeit nicht automatisch zurück. Der Betroffene muss einen Antrag stellen.

Bei dem Verfahren wird geprüft, ob derjenige wieder in der Lage ist, eine Waffe zu führen. Doch nur rund jeder zweite Waffenkartenbesitzer macht an der Südlichen Weinstraße nach deren Entzug einen erneuten Anlauf. Nach einer groben Schätzung der Kreisverwaltung erfüllen nur rund die Hälfte aller Antragsteller die Voraussetzungen, um ihre Dokumente wieder zu erlangen.

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