Rohrbach Erschossenes Pferd: Jäger muss Jagdschein abgeben

Das Pferd wurde auf dieser Koppel ganz in der Nähe des Rohrbacher Fachmarktzentrums erschossen.
Das Pferd wurde auf dieser Koppel ganz in der Nähe des Rohrbacher Fachmarktzentrums erschossen.

Dieser Vorfall erhitzte vor knapp einem Jahr die Gemüter: Ein Jäger aus der Südpfalz erschoss nachts eine Stute auf einer Koppel in Rohrbach, weil er das Tier angeblich mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Nun ist klar: Der Mann darf keine Waffe mehr in die Hand nehmen. Zumindest vorerst.

Es ist die Nacht auf den 26. September 2020, in der ein Jäger aus der Südpfalz einen Schuss mit fatalen Folgen abgeben wird. Der Mann ist in der Dunkelheit auf einer Wiese am Ortsrand von Rohrbach unterwegs. In der Ferne entdeckt er ein Tier. Der Waidmann ist sich sicher: Es ist ein Wildschwein. So erzählt er es später der Polizei. Das Problem ist allerdings, dass es sich um ein Pferd handelt. Der Mann drückt ab. Die Stute namens Gina fällt tot zu Boden.

Als der Vorfall öffentlich wird, gehen die Wogen hoch. Und die halbe Region fragt sich: Wie kann ein Jäger ein Wildschwein mit einem Pferd verwechseln? Das tat damals auch Kreisjagdmeister Jörg Sigmund aus Eußerthal: „Hier in der Region werden große Keiler an die 110 Kilo schwer und haben dann eine Schulterhöhe von 80 bis 90 Zentimetern.“ Das sei von einem Pferd meilenweit entfernt. Im Mittelmeerraum gebe es zwar tatsächlich riesige Exemplare, aber selbst dort seien Keiler mit 200 Kilo selten. Andere Jagdkollegen verteidigten den Schützen von Rohrbach allerdings auch. Es sei ein unglücklicher Fehler gewesen, sagte damals ein Jäger aus der Region dieser Zeitung.

Jäger kann Waffenschein wieder beantragen

Wie es zu dieser angeblichen Verwechslung in jener Nacht kam, das hat auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nicht beantworten können. Aber das ist auch nicht ihre Aufgabe. Die Behörde hat dem Jäger allerdings den Jagdschein entzogen. Der Mann musste außerdem seine Waffen abgeben. Das hat der SWR am Donnerstag erstmals berichtet. Heißt: Der Südpfälzer darf nicht mehr auf die Jagd gehen. Das Verbot gilt allerdings nur zeitlich begrenzt – bis 2023. Danach hat der Betroffene die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, um seinen Jagd- und Waffenschein wieder zu erlangen. Das wird dann geprüft, wie die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ am Donnerstag mitteilte.

Die Besitzer der erschossenen Stute waren Karl und Birgit Lohnert aus Rohrbach. Das Ehepaar hält seit über 40 Jahren Pferde. Sie warfen nach dem Vorfall dem Jäger grob fahrlässiges Verhalten vor. Er habe in Richtung ihres Stall geschossen, sogar in Richtung des nahen Rohrbacher Fachmarktzentrums. Die Staatsanwaltschaft Landau prüfte, ob eine Straftat vorliegt. Die Ermittlungen wurden aber inzwischen eingestellt, weil dem Jäger keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte, wie der SWR berichtet.

Pferdebesitzerin begrüßt Berichterstattung

Die Versicherung des Jägers habe inzwischen Schadenersatz für das tote Pferd gezahlt, wie Birgit Lohnert am Donnerstag im Gespräch mit der RHEINPFALZ sagte. Sie und ihr Mann hätten sich nach dem Vorfall einen Anwalt genommen, weil sie gegen den Jäger vorgehen wollten. Der Jurist habe ihnen aber nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft geraten, von dem Vorhaben abzusehen. „Ich finde es aber trotzdem gut, dass dem Mann der Jagdschein entzogen wurde und dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird“, sagte Lohnert.

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