Zu früh gefreut hat sich ein früherer leitender Beamter, der von der Stadt Frankenthal eine Leistungsprämie verlangt, eingeklagt und im November 2018 vom Verwaltungsgericht Neustadt 2039 Euro zugesprochen bekommen hatte. Im Berufungsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz allerdings rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch hat. Zudem wurden ihm die Kosten beider Instanzen aufgebrummt.