Neustadt Logistikzentrum Haßloch: Gemeinde will bei Rechtsstreit beigeladen werden

In der Siemensstraße will ein Investor ein Logistikzentrum errichten.
In der Siemensstraße will ein Investor ein Logistikzentrum errichten. Foto: mehn

Die Gemeindeverwaltung will im Rechtsstreit des Kreises mit dem US-Investor Hillwood vor dem Verwaltungsgericht Neustadt beigeladen werden. Dabei geht es um die Ablehnung des Bauantrags für ein Logistikzentrum. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung gefasst.

Das hat der Büroleiter der Gemeindeverwaltung, Johannes Specht, auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, einen Antrag auf Beiladung beim Verwaltungsgericht einzureichen. Zweck des Antrags ist die Teilnahme an dem Verfahren, um insbesondere selbstständig Beweis- beziehungsweise Verfahrensanträge stellen zu können, erläutert Specht. Ohne Verfahrensbeitritt müssten die Entscheidungen des Gerichts ohne Einwirkungsmöglichkeiten hingenommen werden und wären für ein mögliches späteres Verfahren beim Oberverwaltungsgericht nur sehr schwer revidierbar.

Der US-Investor klagt gegen den Bescheid der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 28. Mai, mit dem der Bauantrag für ein Logistikzentrum in der Siemensstraße abgelehnt worden war. Der Kreis hatte dies mit der Veränderungssperre begründet, die der Haßlocher Gemeinderat im März für den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ erlassen hatte. Dagegen hatte Hillwood Widerspruch eingelegt, ebenso gegen den Zurückstellungsbescheid gegen das Baugesuch vom 7. Januar. Mit beiden Widersprüchen war Hillwood vor dem Kreisrechtsausschuss gescheitert.

Die HLL hatte bereits im Oktober eine Einsicht in die Widerspruchsakten (Ablehnung sowie Zurückstellung des Bauantrags) verlangt. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) hatte darauf hingewiesen, dass diese bei der Kreisverwaltung, nicht bei der Gemeinde vorliegen, und darauf aufmerksam gemacht, dass für ein Akteneinsichtsrecht ein Interesse des Gemeinderats vorliegen müsse. Um den Vorgang auf die Tagesordnung des Rats zu bringen, beantragte die HLL deshalb, die Verwaltung „möge ein Meinungsbild des Gemeinderats einholen“, ob die Gemeinde an den Widerspruchsverfahren zu beteiligen sei. Ralf Berger (HLL) sagte zur Begründung, der Rat müsse sich informieren, wie Hillwoods Anwälte argumentieren. Mit 14 Ja-Stimmen bei 14 Enthaltungen und sechs Nein wurde der Antrag zwar angenommen. Aber Büroleiter Specht wies darauf hin, dass er den Beschluss nicht umsetzen könne, weil das Widerspruchsverfahren mittlerweile abgeschlossen sei.

x