Kusel Straußenfarm im Kreis Kusel: Oberverwaltungsgericht verhandelt wegen verweigerter Betriebserlaubnis

Der lange Hals ist charakteristisch für den Strauß.
Der lange Hals ist charakteristisch für den Strauß. archivfoto: Iversen

Der Streit um eine verweigerte Erlaubnis für den Betrieb einer Straußenfarm im Landkreis Kusel landet am Mittwoch in zweiter Instanz vorm Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vorm Verwaltungsgericht Neustadt war der Kläger gescheitert, dem die Kreisverwaltung die Haltung der flugunfähigen Vögel untersagt hatte.

Der Landkreis Kusel argumentiert laut Oberverwaltungsgericht (OVG), eine artgerechte Tierhaltung sei nicht gewährleistet. Die vom Kläger vorgesehenen Grundstücke seien für die großen Vögel zu steil und der Boden zu feucht. Es fehlten „jederzeit trockene Staubbadeplätze“. Der Kreis berufe sich auf ein Gutachten des Bundesagrarministeriums und auf Empfehlungen des Europarats für die Haltung von Straußen.

Der Kläger ist, so das OVG, der Ansicht, die Voraussetzungen für eine artgerechte Straußenhaltung seien gegeben. Sein Anwalt war in den vergangenen Tagen nicht zu erreichen. Eine Entscheidung in dem Verfahren wird nach Auskunft eines OVG-Sprechers noch nicht in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch, sondern erst einige Wochen später erwartet.

Winterfrost macht Straußen nichts aus

Der Verein „artgerecht – Berufsverband Deutsche Straußenzucht“ gibt an, es gebe bundesweit 300 bis 400 Halter der Laufvögel mit langem Hals, kräftigem Rumpf und hohen Beinen. Professionelle Straußenfarmen gebe es jedoch nur zehn bis 15, darunter drei in Rheinland-Pfalz. Fleisch, Federn, Eier und Sehnen der ursprünglich aus Mittelasien stammenden Tiere ließen sich vermarkten. Winterfrost und Regen machen ihnen nach Angaben des Verbands nichts aus.

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