Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Diedesfeld/Hambach: Kein Neubau im Wingert

nter anderem würde der geplante Neubau die Sicht von Diedesfeld aus auf das Hambacher Schloss beeinträchtigen, so das Verwaltung
nter anderem würde der geplante Neubau die Sicht von Diedesfeld aus auf das Hambacher Schloss beeinträchtigen, so das Verwaltungsgericht. Foto: Mehn

Der Plan eines Diedesfelder Winzers, zwischen Diedesfeld und Hambach eine Lagerhalle mit zwei Wohnungen, eine Vinothek sowie Wohnmobilstellplätze zu bauen, ist zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage des Winzers gegen die Stadt Neustadt und damit auch das Bauvorhaben abgelehnt.

Das Weingut Karl Kriegshäuser aus der Diedesfelder Kreuzstraße wollte ein zweigeschossiges Gebäude auf Hambacher Gemarkung unterhalb des Schlosses bauen. Darin sollten sowohl ein Lager für landwirtschaftliche Geräte sowie zwei 170 Quadratmeter große Betriebsleiterwohnungen entstehen. In einem zweiten Bauabschnitt sollten ein Kelterhaus mit Flaschen- und Tanklager, eine Vinothek sowie drei Wohnmobilstellplätze hinzukommen. Sowohl der Hambacher Ortsbeirat als auch der städtische Umweltausschuss haben der Stadt „ablehnende Empfehlungen“ ausgesprochen, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Das Areal liegt auf Hambacher Gemarkung, deshalb wurde das Thema im dortigen Ortsbeirat behandelt, und nicht im Diedesfelder Gremium.

Weil aber keine Entscheidung über den Bauantrag getroffen wurde, erhob das Weingut Untätigkeitsklage gegen die Stadt. Die Begründung: Eine Teilaussiedlung sei zwingend erforderlich, da am bisherigen Standort die Möglichkeiten für eine Betriebserweiterung ausgeschöpft seien.

Gericht: Kein Landwirtschaftsprivileg

Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage mit einem Urteil vom 29. November ab und bezieht sich dabei auf Paragraf 35 des Baugesetzbuches. Der besagt, dass ein Bauvorhaben im Außenbereich unter anderem nur dann zulässig ist, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Laut Gericht diene der geplante Gebäudekomplex jedoch nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb des Winzers. Denn anders als bei der geplanten Betriebshalle könne sich der Kläger bezüglich der Betriebsleiterwohnungen nicht auf das Landwirtschaftsprivileg, also auf Paragraf 35 beziehen. Es sei „nicht erkennbar, dass ohne einen zweiten Betriebsleiterwohnsitz auf dem Betriebsgrundstück erhebliche betriebliche Einschränkungen bestünden“, begründet das Verwaltungsgericht.

Darüber hinaus verweist die Kammer darauf, dass das Bauvorhaben das Landschaftsbild verunstalten würde. Das Grundstück befinde sich in einem „herausragend reizvollen Landschaftsabschnitt“, umgeben von Weinbergen und vor dem Hambacher Schloss als historisch einmalig bedeutsames Gebäude. Der vorgesehene Bau „hätte eine massive, optisch störende Wirkung, die auch für einen offenen Betrachter als grob unangemessen erscheine“, so das Gericht.

Deutliche Entfernung von Weingut

Der Erhalt des „einmalig schönen Landschaftsbildes“ sei nicht zuletzt auch angesichts der Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft Neustadts und der umgebenden Gemeinden „von gewichtigem öffentlichen Belang“. Schließlich zögen der nahegelegene Radweg Deutsche Weinstraße sowie der Wanderweg Pfälzer Mandelpfad gerade im Sommer viele Touristen an.

Gegen den Bau spreche auch, dass er mit 200 Metern Entfernung deutlich von dem Weingut Kriegshäuser entfernt sein würde. Alternativstandorte östlich von Diedesfeld wie etwa ein Grundstück „Im Ölgässel“ oder eine zweite Fläche nahe der Bundesstraße hatte Karl Kriegshäuser aus mehreren Gründen abgelehnt, wie der Winzer im April gegenüber der RHEINPFALZ erklärte. Für eine Stellungnahme war er am Dienstag nicht zu erreichen. Ob er Berufung einlegen wird, ist deshalb noch unklar.

„Wäre Schlag gewesen“

In Hambach ist man froh über die Entscheidung des Gerichts, wie Ortsvorsteherin Gerda Bolz (CDU) auf Anfrage mitteilt: „Es wäre ein Schlag für uns gewesen, wenn es anders ausgegangen wäre. Das Gericht spricht genau die Punkte an, die wir auch im Ortsbeirat so gesehen haben.“ Der Bau sei in der Tat eine Verschandelung des landwirtschaftlichen Bereichs. Auch die Zufahrt wäre problematisch. „Vinothek-Kunden müssten über landwirtschaftliche Wege fahren. Dabei versuchen wir doch gerade, diese Wege mit Pollern zu beruhigen“, so Bolz. Und: „Würden wir ein solches Vorhaben zulassen, würden wir Tür und Tor für Nachahmer öffnen. So könnten wir unsere landwirtschaftliche Flächen nicht erhalten.“

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