Frankenthal
Zoff unter Demokraten: Wie viele Wahlplakate sollen es künftig sein?
Bis zum nächsten regulären Urnengang sind es zwar noch drei Jahre hin. Aber aus der Einstimmung auf die vorangegangenen drei Wahlgänge wollen die Parteien in Frankenthal jetzt schon Lehren ziehen. Binnen zweier Jahre war zunächst der Stadtrat neu gewählt worden, dann die Zusammensetzung des Bundestags und schließlich die Vertretung im neuen Mainzer Landtag.
Die Parteien und kommunalen Wählervereinigungen waren ein ums andere Mal gefordert, im Vorfeld auf sich aufmerksam zu machen und für Wählerstimmen zu werben: mit einem beträchtlichen und kontinuierlichen Einsatz von Personal und Material, um den Blick auf die eigenen Ziele zu lenken. Während die Unübersichtlichkeit an vollgehängten Laternenmasten den einen ein Dorn im Auge war, fragten sich andere, ob es nicht auch kosten- und ressourcenschonender geht.
In der jüngsten Sitzung des zuständigen städtischen Ausschusses für Finanzen, Personal und Sicherheit hat die CDU-Fraktion deshalb einen Vorstoß unternommen. Dem war vorausgegangen, dass Immanuel Pustlauck (Grüne/Offene Liste) das Thema Wahlplakate im Stadtrat angesprochen hatte – und zwar sehr deutlich. Fast alle Parteien hätten, mit Ausnahme der Grünen, gegen die Regeln für die Plakatierung verstoßen; eine Kritik, die auch schon in der heißen Wahlkampfphase geäußert worden war.
CDU-Stadtratsmitglied Martin Svoboda regte für die Ausschusssitzung an, Wahlwerbung künftig an ausgewählten Standorten zu konzentrieren und damit einen Wildwuchs quer durch die Stadt zu unterbinden. Sein Alternativvorschlag: Die Verwaltung stellt eine überschaubare Anzahl großflächiger Plakatwände auf, die die Parteien im friedlichen Nebeneinander bestücken könnten. Kompakte Übersichtstafeln also anstatt immer die gleichen Gesichter und Parolen auf Schritt und Tritt.
Das XXL-Format hätte zur Folge, dass solche Blankowände tendenziell auf freien Flächen an Ausfallstraßen zu finden wären und allenfalls punktuell auf Plätzen in der Innenstadt. „Eine Konzentration auf Großflächenplakate bietet die Chance, Prozesse zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand spürbar zu reduzieren und gleichzeitig das Stadtbild zu verbessern“, zählt Svoboda auf. Denn die Parteien müssten nicht nur Genehmigungen für die Plakate in unterschiedlicher Größe einholen, ehe sie flächendeckend und ordentlich aufgehängt werden könnten. In der Wahlkampfphase müssten beschädigte Plakate gegebenenfalls ausgetauscht und nach dem Wahlgang abgehängt und entsorgt werden. Verstöße könnten teuer werden.
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„Diese Idee taugt nichts“
Bei der SPD fanden die Christdemokraten in der Ausschussdebatte volle Unterstützung für ihren Vorschlag. Dann ergriff Claus Heinrich Hamm für die FWG das Wort. „Eine Wahl ist die Krönungsmesse der Demokratie“, wurde er grundsätzlich. Jeglichem Versuch, dieses Format zu beschneiden, stelle er sich entschieden entgegen. Alle paar Jahre würden Bürger für wenige Wochen durchaus mit einer Flut an Plakaten konfrontiert, räumte er ein. Wegen dieser gelegentlichen Spitzen aber regulatorisch eingreifen zu wollen, ist für Hamm unverhältnismäßig und beschränke demokratische Prozesse. Sein Fazit: „Diese Idee taugt nichts.“
Zwischen den Zeilen deutete er auch die Konsequenzen eines strukturellen Ungleichgewichts an. Zum einen hätten etablierte Volksparteien größere Spielräume bei der Finanzierung von Wahlwerbung. Zum anderen könnten sich einige „prominente und großflächige Standorte auf Privatgrundstücken leisten“ – eine recht unverhohlene Anspielung auf die starke Präsenz von Christian Baldauf (CDU) vor der zurückliegenden Landtagswahl.
Auf Wertstoffhof entsorgt
Diese Spitzen ließen CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Schuff und seine Parteikollegin Marlene Baldauf nicht auf sich sitzen. In einem teils hitzigen Schlagabtausch verwahrte sich Schuff gegen Überinterpretationen und Unterstellungen, demokratische Rechte einzuschränken. Baldauf berichtete von „massenhaft Müll, den wir auf den Wertstoffhof transportiert haben“. Hamm blieb bei seiner kategorischen Ablehnung: „Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, an der Wahlwerbung herumzuschrauben. Für ein Verbot von Standorten gibt es keinen Grund.“
Und was tut nun die Verwaltung? Zu Jahresbeginn ist bereits eine Sondernutzungssatzung für den öffentlichen Raum in Kraft getreten. Sie regelte für die Landtagswahl etwa die Größe und maximale Anzahl der Wahlplakate, Mindestabstände und Standortebeschränkungen – die neuen Regeln, an die sich fast niemand gehalten habe. Auch die generelle Plakatwerbung im Stadtgebiet ist gerade neu geregelt worden. Für eine harmonischere Präsentation sind 120 Wechselrahmen auf einheitlicher Höhe installiert worden.
Ziel: eine neue Satzung
Nach der Debatte im Ausschuss wird das bisherige Vergabeverfahren auf den Prüfstand gestellt. Ziel ist eine Wahlwerbesatzung, die nun mit den Parteien und kommunalen Wählervereinigungen erarbeitet werden soll. Workshops dazu haben bereits stattgefunden, weitere Abstimmungen sollen folgen. Eine juristische Prüfung kommt zu dem vorläufigen Schluss, dass ein Verbot von kleinflächigen Wahlwerbeplakaten vor Gericht keinen Bestand haben könnte. Eine Alternative wäre eine geregelte freiwillige Selbstbeschränkung, die in einer Satzung definiert werden könnte.
„Das Recht, in Wahlkampfzeiten Wahlwerbung zu betreiben, ist ein hohes Gut“, erklärt die Verwaltung. In welcher Form Parteien davon Gebrauch machen, bleibt grundsätzlich ihnen überlassen. Üblicherweise werden Kandidaten und Parteiprogramme auf kleinflächigen Hängeplakaten, großflächigen Großwerbetafeln oder Infoständen vorgestellt. Dazu kommen im Wahlkampf etwa Haustürgespräche (Canvassing) oder Broschüren in Briefkästen. Ob es bei der nächsten Wahl auch festgelegte Standorte für Plakatwände sein werden, ist noch nicht absehbar.
