Frankenthal
Zu große Plakate: So teuer wird es für die Liste Zukunft
Die Wahlplakate der Liste Zukunft waren doppelt so groß wie die der Mitbewerber. Damit habe die Gruppe um Mitbegründer Jürgen Maring beim Rennen um ein Stadtratsmandat einen Wettbewerbsvorteil gehabt, so die Argumentation der Straßenverkehrsbehörde. Sie hat deshalb für die Differenz zum erlaubten Format Din-A1 bereits im Juni 2024 zusätzlich zu einem bereits bezahlten Bußgeld eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 1200 Euro berechnet. Gegen den Bescheid hat Maring Widerspruch eingelegt. In einem Verfahren am Mittwoch vorm Stadtrechtsausschuss haben sich Stadt und Liste Zukunft letztlich auf einen Vergleich geeinigt: Statt ursprünglich 80 werden mit Verweis auf die verbreitete Praxis, je Standort zwei Plakate aufzuhängen, nur 40 Exemplare berechnet. Die Gebühr nebst Kosten für Verwaltungsaufwand und Verfahren summiert sich damit auf rund 660 Euro.
Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Parteien für ihre Wahlwerbung grundsätzlich bei der Stadtverwaltung ein Sondernutzungsrecht beantragen müssen. Dieses ist für bis zu 200 Plakate im vorgeschriebenen Format Din-A1 und in einem festgelegten Zeitraum kostenlos. Ein solches Nutzungsrecht wurde im Mai 2024 auch für die Liste Zukunft genehmigt. Allerdings habe die Druckerei eine falsche Größe geliefert, berichtet Maring. Weil die Zeit bis zum Wahltag zu knapp gewesen sei, sei eine Nachlieferung nicht möglich gewesen. „Um den Schaden zu begrenzen“ habe er bewusst nur 80 der 100 genehmigten Plakate an 40 Standorten aufgehängt, verteidigt sich der Mitbegründer der Liste Zukunft.
Wahlsatzung soll Klarheit bringen
Dass sie mit der Praxis, beispielsweise an Laternenmasten je zwei Exemplare zu montieren, gegen Vorgaben der Genehmigung verstoßen, sei vielen politischen Parteien nicht bewusst, informiert die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde im Rechtsausschuss. Bislang sei dieses Vorgehen, durch das die tatsächliche Anzahl der Plakate gegenüber der genehmigten de facto stellenweise verdoppelt wird, geduldet worden. Eine neue gesonderte Wahlsatzung soll hier künftig Klarheit schaffen, kündigt sie an. Es wäre sinnvoll, das noch vor der Landtagswahl zu regeln, damit „faires Spiel für alle gilt“, betonte die Ausschussvorsitzende Christine Litty.
Allerdings habe die Werbung der Liste Zukunft allein durch ihre Größe eine andere Wirkung gehabt, befindet der Rechtsausschuss und hält deshalb eine Zusatzgebühr für angemessen. Mit dem Vergleich werde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Liste Zukunft keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus gezogen habe. Vielmehr habe sie als demokratische Gruppierung ihre verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe wahrgenommen. Gerade kleinere Parteien wolle man „nicht über Gebühr belasten“.