Frankenthal
Spielregeln für Wahlplakate: Daran haben sich „Wesselmänner“ zu halten
Kaum hatte Landtagskandidat Christian Baldauf (CDU) seine ersten großflächigen Wahlplakate kurz vor Weihnachten in Frankenthal und dem Umland aufgestellt, schon war ein Transparent zugeklebt. Dürfen sie überhaupt schon so früh stehen, die Wahl ist doch erst am 22. März? Auf wie viel Vandalismus stellen sich die Wahlkämpfer ein? Und wie sehr wird der Wahlleiter, Bürgermeister Bernd Knöppel (CDU), ein Auge darauf haben können oder müssen, dass die öffentliche Werbung der Parteien unversehrt bleiben? Darauf geht dieses Fragen-und-Antworten-Stück ein.
Ab wann dürfen Plakate aufgehängt werden?
Auf öffentlichem Gelände ab dem 8. Februar und damit exakt sechs Wochen vor dem Wahltermin am 22. März. Jede Partei darf in der Kernstadt an bis zu 120 Standorten und in jedem der vier Vororte an bis zu 20 Standorten Plakate anbringen. Dabei ist eine beidseitige Plakatierung erlaubt, also das Aufhängen von zwei Werbeträgern, die etwa an Masten Rückseite an Rückseite hängen.
Mehr zu den Direktkandidaten aus Frankenthal
Landtagswahl: Kreiswahlausschuss lässt alle sieben Kandidaten zu
Landtagswahlkampf: Schweitzer unterstützt Leidig-Petermann
Landtagswahl: Markus Söder kommt in die Pfalz
Christian Baldauf hat doch aber schon lange vor diesem Termin vom großflächig verzierten Bauzaun herab frohe Festtage gewünscht?
Ja, aber dieses halbe Dutzend Aufsteller war bewusst jeweils auf Privatgelände platziert, auf bereitgestellten Äckern etwa. Für diese Variante hat er sich eingedenk der Debatte vor fünf Jahren von vornherein entschieden und öffentlichen Raum diesmal gemieden. Auf einem der auf Bauzäunen gespannten Transparente war unter anderem sein Konterfei mit Aufklebern mit AfD-Parolen zugeklebt worden. „Das geht ja gut los, habe ich mir gedacht“, erzählt der Politiker auf Anfrage. „Aber glücklicherweise ist es bislang bei diesem Einzelfall geblieben.“
Wie hat er darauf reagiert, hat er diese Eingriffe angezeigt?
Nein, sagt der Politiker. Die Aufkleber hätten sich mühelos abziehen lassen, womit es nicht zur Sachbeschädigung gekommen ist. „Sollte es zu einem größeren Schaden kommen, behalte ich mir aber eine Anzeige vor.“
Liegen der Polizei mittlerweile solche Anzeigen von anderen Kandidaten vor?
Bislang nicht, informierte ein Sprecher auf Anfrage. Der Inspektion sind bislang keine Schmierereien, Vandalismus, Überklebungen, Parolen oder Abrisse gemeldet worden. „Sollten uns im Rahmen von Streifenfahrten Beschädigungen auffallen, werden diese natürlich zur Anzeige gebracht“, erklärte er zur Vorgehensweise von Amts wegen.
Welche Erfahrungen haben andere Wahlkämpfer bislang gemacht?
SPD-Kandidatin Magali Leidig-Petermann hat noch nicht mit der Plakatierung begonnen. „Leider wird man auch bei dieser Landtagswahl mit Vandalismus rechnen müssen“, befürchtet sie. Dagegen werde ihre Partei gegebenenfalls juristisch vorgehen. Bei der Oberbürgermeisterwahl vor zehn Jahren seien die Beschädigungen massiv gewesen, erinnert sie sich. „Auch bei der letzten Landtagswahl gab es vermehrt Schmierereien.“
Auch AfD-Kandidat Stefan Scheil hat noch nicht flächendeckend plakatiert. „Sonstige Beschimpfungen und Gegenaktionen hielten sich bisher in den üblichen Grenzen, Plakatzerstörungen bei der letzten Bundestagswahl ebenso“, blickt er zurück.
Wenn es demnächst losgeht: Welche Abstände und Einschränkungen müssen bei der Platzierung von Plakaten eingehalten werden?
Wahlplakate dürfen nicht quer aufgehängt werden, informiert der für die öffentliche Ordnung zuständige Bürgermeister. Zudem ist es nicht gestattet, Plakate derselben Partei an einem Standort übereinander zu platzieren. Maximal zwei Plakate übereinander sind zwar zulässig, aber nur von unterschiedlichen Parteien. Zu Straßenkreuzungen muss mindestens zehn Meter Abstand gehalten werden. Zu Eingängen städtischer Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, Kirchen, Friedhöfe oder Spielplätze verlängert sich dieser Mindestabstand auf 15 Meter, präzisiert Knöppel.
Mehr aus Frankenthal
Fahrradparkturm am Frankenthaler Hauptbahnhof: Bauarbeiten starten
Parkgebühren: Ab wann zahlt man in Frankenthal mehr?
Frankenthal sammelt Altkleider per Abholservice: Wie das System funktioniert
Dürfen sie über Geh- und Radwegen montiert werden?
Ja, wenn sie mindestens 2,20 Meter hoch hängen. Bei doppelseitiger Plakatierung müssen die Plakate an den Seiten fest fixiert werden, damit sie nicht herabrutschen.
Welche Formate sind erlaubt?
Maximal DIN A1, also 84 mal 59,4 Zentimeter. Erlaubt sind auch sogenannte Wesselmänner. Das sind jene Großwerbe- oder Bauzauntafeln, die Baldauf bereits auf Äckern hat aufstellen lassen. Zulässig sind sie bis zu einer Größe von 3,60 mal 2,90 Meter. Andere Großplakate dürfen das Format 18/1, das sind 3,56 mal 2,52 Meter, nicht überschreiten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen diese Maße?
Grundsätzlich ist die Wahlwerbung kostenlos. Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei Verstößen, etwa Werbeträgern in Übergrößen, die Differenz zu ermitteln und gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Gebühren nachzuberechnen.
Ist diese Rote Karte in der Vergangenheit schon mal gezeigt worden?
Ja. Im Kommunalwahlkampf vor zwei Jahren hatte die erstmals angetretene Liste Zukunft zu große Wahlplakate aufgehängt. Weil sie mit A0 doppelt so groß ausfielen wie die A1-Exemplare der Mitbewerber, musste der Verein ein Bußgeld akzeptieren und eine anteilige Sondernutzungsgebühr nachzahlen.
Wie soll ein Wildwuchs bei der Plakatierung unterbunden werden?
Die politischen Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen haben eine Dokumentationspflicht gegenüber der Stadt. „Dies dient dazu, dass die Plakatierung transparent sein soll, insbesondere um nachzuvollziehen, wer welche Plakate wann aufgehängt hat“, erläutert Knöppel.