Obermoschel
Nach 30 Jahren plötzlich illegal: LBM lässt Werbetafeln entfernen
Wer regelmäßig durch Obermoschel fährt, dem wird es bereits aufgefallen sein. Seit einer Weile fehlen dort die Werbetafeln, die kurz vorm Ortseingang standen, wenn man aus Richtung Alsenz in die Stadt kam. Abseits der Bundesstraße, etwas erhöht bei den Weinbergen konnten dort Firmen für sich werben. Mehr als drei Jahrzehnte nutzte Helge Stolz diese Möglichkeit, um auf sein IT-Unternehmen aufmerksam machen. Bis Stolz Anfang des Jahres ein Schreiben der Kreisverwaltung im Briefkasten hatte.
Darin wies die Verwaltung ihn darauf hin, dass die Werbetafel nicht genehmigt sei und sofort entfernt werden müsse. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) habe diese Maßnahme veranlasst. Helge Stolz, der mit seinem Unternehmen in Odenbach im Kreis Kusel beheimatet ist, konnte es nicht fassen. Als „bodenlose Frechheit“ bezeichnet er das Vorgehen der Behörde. Zumal Stolz die Argumentation des LBM gar nicht nachvollziehen kann.
Auf RHEINPFALZ-Nachfrage, warum die Werbetafel entfernt werden musste, antwortet LBM-Mitarbeiter Marius Engel: „Allgemein müssen straßenfremde Werbe- oder Hinweisplakate entfernt werden, wenn sie Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, oder beispielsweise in kritischen Verkehrssituationen angebracht sind. Zum Beispiel, wenn sie Verkehrsschilder verdecken.“ Für Helge Stolz ist das nicht schlüssig. „Das Risiko ist doch innerorts noch viel höher, als wenn eine Tafel außerorts abseits der Straße angebracht ist“, findet er.
Bürgermeister hatte die Werbetafel angeboten
Mehr als 30 Jahre habe sich niemand daran gestört, nun sei es plötzlich illegal, eine Werbetafel aufzustellen. Für Stolz unverständlich, zumal ihm damals der amtierende Stadtbürgermeister Ralf Beisiegel selbst und kostenfrei diesen Werbeplatz angeboten hatte. Zuvor hatte dieser noch selbst die Tafel genutzt – die Historie des Werbeträgers ist also noch erheblich länger. „Den LBM erreichen regelmäßig Beschwerden. Diese werden geprüft und im Einzelfall entschieden“, erklärt Engel. Die Gesetzesgrundlage dazu gebe es bereits seit den 1960er-Jahren. Was sich Helge Stolz gewünscht hätte, wäre etwas Fingerspitzengefühl der Behörde. „Ich vermisse den gesunden Menschenverstand“, sagt er. Schließlich gehe es auch darum, die regionale Wirtschaft zu unterstützen. Immer wieder würden Politiker bei Besuchen lokaler Unternehmen davon reden, wie wichtig diese seien. Nun vermisse er die Unterstützung seitens der Politik. „Durch diese Werbetafel habe ich immer mal wieder Kunden bekommen, die sonst vielleicht nie auf unser Unternehmen aufmerksam geworden wären“, sagt Stolz. Wiederverwenden könne er die Tafel auch nicht, da er sie beim Abtransport in mehrere Teile zerkleinern musste. „Es ist allgemein darauf hinzuweisen, dass die Straße der sicheren Fortbewegung und nicht dem privaten Werbeinteressen dient. Jede Beeinträchtigung der Sicherheit ist grundsätzlich nach Möglichkeit zu verhindern“, rechtfertigt sich der LBM.
Auch Modehaus Wolf ist betroffen
Die Rechtslage ist also eindeutig. Helge Stolz sieht sich dennoch als Opfer eines „aufgeblähten Verwaltungsapparates“, wie er es nennt. Er wünscht sich, die Kapazitäten der Landesbehörden würden zielführender eingesetzt werden, als in seinem Fall. Ändern kann er es nicht mehr. Und inzwischen fahren die Menschen durch Obermoschel, ohne am Ortseingang auf Angebote der regionalen Wirtschaft hingewiesen zu werden. Neben Helge Stolz warb dort auch das in Obermoschel ansässige Modehaus Wolf für sich. Diese Tafel ist ebenso inzwischen verschwunden. Einzelfälle sind das beides nicht. Auch anderswo griff der LBM zuletzt durch, wenn es um Banner oder Tafeln außerhalb von Gemeinden ging. In Mörsfeld mussten 2025 die Werbebanner für die Kerwe um 50 Meter versetzt werden, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Auch dort wurde die Maßnahme umgesetzt – wirklich nachvollziehen konnten dies auch die Mörsfelder nicht.