Kreis Südliche Weinstraße Buslärm: Noch alles offen

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Ob die von der Kreisverwaltung SÜW erteilte Baugenehmigung für ein Gelände in Annweiler-Gräfenhausen zur Nutzung durch die Pfälzische Autobus GmbH zu Recht oder zu Unrecht erteilt wurde, ist auch nach dem gestrigen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Neustadt offen.

Die Vorsitzende der 5. Kammer, Annette Cambeis, teilte nach einstündiger Verhandlung mit, eine Entscheidung ergehe in den nächsten zwei bis vier Wochen auf schriftlichem Wege. Klage gegen die Baugenehmigung für den Platz, auf dem regelmäßig ab 6 Uhr Schulbusse warmlaufen und einen die Anwohner störenden Lärm erzeugen, hat das in unmittelbarer Nachbarschaft lebende Ehepaar Gisela Monika und Eduard Zimmerle erhoben, nachdem es mit seinem Widerspruch vor dem Kreisrechtsausschuss gescheitert war (wir haben mehrfach berichtet). Dass sich weitere verärgerte Anwohner der Klage nicht angeschlossen haben, begründete Zimmerle gegenüber der RHEINPFALZ mit Kostengründen. Sein Anwalt aus Stuttgart sagte vor Gericht, die Ablehnung der Genehmigung bestehe bei weiteren Personen fort. Die Kammer rekapitulierte den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die schriftlichen Einlassungen der Rechtsvertreter des Ehepaares und der Kreisverwaltung. Eduard Zimmerle merkte an, er habe wegen der Abgase Probleme mit den Bronchien und müsse sich einer mehrwöchigen Reha-Maßnahme unterziehen. Die Vorsitzende sagte dazu, das Baurecht kümmere sich darum nicht. Der Aspekt der gesundheitlichen Beeinträchtigung sei kein Gesichtspunkt, der berücksichtigt werden müsse. Es klang durch die Richterin mehrfach an, dass sich das Gericht Gedanken nicht nur über den durch das Warmlaufen der Busse entstehenden Lärm, sondern auch über die Staub- und Abgasbelastung machen wird. Ein Sprecher der Busfirma räumte ein, dass die Schulbusse morgens im Leerlauf laufen. Innerhalb von 30 bis 40 Minuten würden sie dann weggefahren. Zimmerles Anwalt wies darauf hin, dass die Busse schon alt seien und von daher eine zusätzliche Belastung darstellten. Er sprach von zusammengerechnet fünf Stunden Leerlauf der Fahrzeuge am Tag und beantragte Aufhebung der von der Kreisverwaltung erteilten Baugenehmigung für das Gelände. Bei früherer Gelegenheit hatten die Zimmerles erklärt, durch den Lärm finde man morgens keinen Schlaf mehr, das Haus vibriere und die Tiere verzögen sich in die hintersten Ecken. Ob der Beschwerdeführer vor das OVG ziehen würde, ließ er offen. (güw)

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