Rheinpfalz Turmbau zu Unrecht versagt

91-82796323.jpg

Der Pfälzerwald-Verein (PWV) Rodalben hat den Weg auf die Zielgerade eingeschlagen, der beabsichtigte Umbau des Vereins- und Wanderheims Hilschberghaus sowie die Erweiterung durch einen Turmanbau rücken in greifbare Nähe. Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz sein Urteil in dem langwierigen Rechtsstreit bekanntgegeben. Der Landkreis Südwestpfalz habe dem Pfälzerwald-Verein „zu Unrecht“ eine Baugenehmigung abgelehnt, heißt es darin.

Nun sei die Kreisverwaltung verpflichtet, über den Bauantrag erneut zu entscheiden. „Das ist ein schöner Tag. Wir haben mit diesem Urteilsspruch gerechnet“, sagte der PWV-Vorsitzende Albert Frank erfreut. Er wisse freilich, dass der Verein noch nicht ganz das Ziel erreicht habe, weil noch die Baugenehmigung durch den Kreis erteilt werden müsse. Er befürchtet sogar, dass „nun das Theater von vorne beginnt“ , dass sich das Verfahren bis zur Baugenehmigung „vielleicht lange hinzieht“. Ein Projekt wie das Bauvorhaben des PWV zu verhindern, sei „keine Tourismusförderung“, so Frank. „Oberstes Anliegen ist es doch, mehr Gäste nach Rodalben und in die Südwestpfalz zu bringen.“ Hier habe das Gericht mit seinem Urteil dazu beigetragen, die Weichen auf Erfolgskurs zu stellen. Schon das Verwaltungsgericht Neustadt hatte dem PWV Recht gegeben, das Oberverwaltungsgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt. Der PWV strebt an, im Altbau die Mehrbettzimmer bedarfsgerecht und zeitgemäß zu Zweibettzimmern umzubauen. Der sechsstöckige Turmanbau auf der Bergseite soll der Entlastung und der Steigerung der Attraktivität dienen. Im Verbindungsbau entstehen die neue Eingangszone und das neue Treppenhaus, das den strengen Brandschutzauflagen genügen wird. Umbau und Erweiterung hat der PWV öffentlich mehrfach als unabdingbar für seine Zukunftsfähigkeit dargestellt. Die Einschätzung der Kreisbauabteilung und des Kreisrechtsausschusses, wonach das Projekt das Landschaftsbild verunstalte, zudem einen „vermeidbare und nicht ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft“ bewirke sowie an seinem Standort wie ein Fremdkörper anmute, lässt das Gericht nicht gelten. Aus Sicht des Naturschutzes sei der Verzicht auf den Anbau nicht zu begründen. Dort, wo das Vorhaben entstehe, sei das Umfeld nicht von einer naturbelassenen Landschaft geprägt. In unmittelbarer Nähe verlaufe eine Stromtrasse in besonders störender Weise durch eine Waldschneise. Außerdem rage in der Nachbarschaft ein Mobilfunkmast 45 Meter in die Höhe. Er übertreffe damit das Bauprojekt erheblich und sei selbst aus größerer Entfernung noch deutlich wahrnehmbar. Der Turmanbau verschandele auch nicht das Orts- und Landschaftsbild, stellt das Gericht klar und deutlich fest. Dies sei schon deshalb nicht der Fall, weil der Neubau von dem bestehenden Gebäude in den Hauptsichtachsen abgeschirmt werde. Das neue Erscheinungsbild des Hilschberghauses, das nicht herkömmlichen Vorstellungen von Pfälzerwald-Hütten entspreche, sei sicherlich gewöhnungsbedürftig. Dies sei jedoch kein hinreichender Grund, das Projekt abzulehnen. Letztendlich weist das Gericht darauf hin, dass es keine abschließende Entscheidung zu treffen vermöge. Der Landkreis sei lediglich zur Neubescheidung des Bauantrags zu verpflichten. Im Schlusssatz der Mitteilung deutet das Gericht mögliche Wege an, aufeinander zuzugehen, etwa durch „naheliegende Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen“. Auch Fassadengestaltung und Eingrünung wären zu regeln. Schon beim Ortstermin in Rodalben vor drei Wochen hatte Richter Jürgen Held an den PWV die Frage gerichtet, ob sich der Verein vorstellen könne, der kritisch gestimmten Kreisverwaltung ein Stück entgegenzukommen (die RHEINPFALZ berichtete). Er brachte eine niedrigere Geschosshöhe ins Gespräch, die Schieferverkleidung der Fassade oder eine „einem Fachwerk ähnliche Gestaltung“ des Anbaus. Frank hatte ausdrücklich erklärt, sich auf solche Vorschläge einzulassen. Kreissprecherin Ulla Eder äußerte sich gestern zurückhaltend: „Das Gerichtsurteil ist sehr umfangreich und muss in Ruhe geprüft werden. Das ist auf die Schnelle nicht zu leisten.“ In einer Woche wird die Stellungnahme der Kreisverwaltung zum Urteil des OVG erwartet. (ns)

x