Kreis Südwestpfalz Dellfelderin reicht Klage ein

Die Frage, ob eine Anwohnerin der Dellfelder Ortsdurchfahrt wegen des Durchgangsverkehrs weniger wiederkehrende Beiträge zahlen muss (wir berichteten zuletzt am 26. März), wird nun wie erwartet das Verwaltungsgericht Neustadt beschäftigen: Anfang vergangener Woche sind dort sowohl die Klage als auch ein Eilantrag eingegangen. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Die Frau argumentiert, sie müsse bei den wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau entlastet werden, weil sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnt und deshalb Nachteile in Kauf nehmen müsse. Ein wichtiger Grundsatz bei den wiederkehrenden Beiträgen ist aber genau der, dass alle in einen Topf zahlen und kein Unterschied mehr gemacht wird, wer an welcher Straße wohnt. Deshalb zahlen alle Grundstücksbesitzer den gleichen Satz pro Quadratmeter – wobei es auf die so genannte gewichtete Fläche ankommt, nicht auf die reine Größe des Grundstücks, da beispielsweise Aufschläge für Wohnhäuser oder Gewerbebetriebe dazukommen. Der Anwalt der Frau beruft sich aber auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes, das wiederkehrende Beiträge zwar für grundsätzlich verfassungskonform erachtet, aber darauf verweist, dass es eben doch darauf ankomme, wer an welcher Straße wohnt. Sollte die Frau in Neustadt gewinnen, gilt das Urteil zunächst einmal nur für sie selbst. Es könnte aber eine Menge weiterer Entscheidungen nach sich ziehen, auch in anderen Orten. Die Dellfelderin wendet sich mit dem Eilantrag und mit der Klage gegen einen Gebührenbescheid vom März 2015. Hat sie mit dem Eilantrag Erfolg, muss sie das Geld – 584 Euro – vorerst nicht bezahlen. Unterliegt sie aber im eigentlichen Verfahren, müsste sie es nachzahlen. Den Fall hat im Februar auch der Kreisrechtsausschuss Südwestpfalz verhandelt. Dort war aber klar, dass die Frau unterliegt. Denn der Ausschuss darf nur entscheiden, ob eine Satzung richtig angewandt wurde – das ist hier der Fall –, nicht aber, ob die Satzung an sich rechtens ist. Laut Sabine Jahn-Riehl, stellvertretende Mediensprecherin des Verwaltungsgerichts Neustadt, hat die Ortsgemeinde Dellfeld nun zunächst bis Montag Zeit, sich schriftlich zu äußern. (bfl/add)