Neustadt Minigolfplatz macht zu viel Lärm

Der städtische Minigolfplatz im Bad Dürkheimer Kurpark darf in seiner jetzigen Form nur noch bis Ende 2016 weiter betrieben werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt mit. Ein Anwohner hatte wegen Lärmemissionen gegen den Betrieb der Anlage geklagt.
Die Stadt versprach Maßnahmen zur Lärmminderung für die Saison 2017. In der laufenden Saison gilt eine Mittagspause an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 14.30 Uhr. Die Lärmschutzmaßnahmen sollen in den künftigen Bauantrag aufgenommen werden. Denn eine Baugenehmigung gibt es für den Platz mit seinen 18 Bahnen bislang gar nicht. Wie das Gericht weiter mitteilte, beschwerte sich der Kläger bereits 2008 über den vom Spielbetrieb auf der Anlage ausgehenden Lärm und bat um Lärmmessungen. Der Kläger besitzt laut Gericht seit 1993 ein an die Anlage grenzendes Grundstück, auf dem ein Mehrfamilienhaus steht. Im Juni 2009 habe der Kläger eine von ihm selbst eingeholte Schallemmissionsmessung eines Ingenieurbüros der Stadt vorgelegt. Darin habe sich eine Überschreitung der so genannten Freizeitlärmrichtlinie ergeben. In der Folgezeit habe die Stadt eine Verlegung der Anlage auf den Tennisplatz im Kurpark bis zur Wiedereröffnung des Kurparks 2014 in Aussicht gestellt. Dieser Umzug kam jedoch nicht zustande. Daraufhin entschloss sich der Anwohner zur Klage. Die Stadt selbst ließ daraufhin die Lärmemissionen überprüfen. Ein Ingenieurbüro kam zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte für ein Mischgebiet teils deutlich überschritten wurden. „Wir wollen, wenn es möglich ist, den Platz an seinem jetzigen Standort halten“, betonte Beigeordneter Gerd Ester (CDU). Der Baudezernent ist überzeugt, dass auch die Lage in der Mitte des Kurparks verantwortlich ist für die guten Besucherzahlen von bis zu 17.000 pro Saison. „An Spitzentagen sind über 200 Personen auf dem Platz“, informierte der Beigeordnete. Über einen Umzug auf das erweiterte Kurparkgelände habe man sich zwar Gedanken gemacht, jedoch habe man andere Vorstellungen umsetzen wollen. Ester schätzt, dass die Stadt etwa 200.000 Euro für eine Neuanlage des Minigolfplatzes investieren müsste, die Gutachterkosten für den Lärmschutz seien dagegen überschaubar. In der laufenden Saison werde mit Hilfe eines Ingenieurbüros untersucht, wie sich eine Schutzwand oder eine Lärm dämmende Verkleidung der Bahnen auf die Geräuschkulisse auswirke. „Wir hoffen, dass dies ausreicht“, so Ester. In den Bauantrag müsse ein Betriebskonzept integriert werden, das die Einhaltung der Lärmgrenzen dokumentiere. Warum für den Platz 1986 keine Baugenehmigung beantragt wurde, konnte Ester nicht sagen. „Auch wenn es eine Baugenehmigung gegeben hätte: An Lärmrichtlinien, wie sie heute gelten, hätte damals sowieso keiner gedacht“, ist Ester sicher. Seit 14 Jahren betreut das Ehepaar Haßlocher als Pächter die Anlage. Ursula Haßlocher ist zuversichtlich, dass es gelingt, den Platz weiter zu erhalten. „Er ist doch so beliebt“, meint die 67-Jährige. (led)