Grünstadt Beigeordnete: 46 000 Euro Nachschlag

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GRÜNSTADT: Die Stadt Grünstadt hat ihren ehrenamtlichen Beigeordneten, die einen Geschäftsbereich verantworten, seit dem Jahr 1999 eine zu geringe Aufwandsentschädigung gezahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Verfahren am 22. Februar entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Konsequenz: Der frühere langjährige Erste Beigeordnete Adam Vogel und die beiden aktuellen Beigeordneten Bernhard Ellbrück und Hans Tisch erhalten eine Nachzahlung von insgesamt knapp 46.000 Euro. Vogel, der im Juli 2014 aus dem Amt schied, hatte das Gericht angerufen, nachdem Gespräche mit der Verwaltung ergebnislos verlaufen waren. Nach Berechnungen des Gerichts stehen dem Kläger noch 15.325 Euro zu. Gleichzeitig wies die Dritte Kammer eine Gegenklage der Stadt ab: Sie wollte von dem früheren Stellvertreter des Bürgermeisters 7002,99 Euro zurück, die er zu viel bekommen habe. Worum geht es? Grundsätzlich erhalten Beigeordnete mit Geschäftsbereich eine Aufwandsentschädigung. Die Hauptsatzung der Stadt Grünstadt aus dem Jahr 1999 gesteht ihnen außerdem „für den Fall der Vertretung des Bürgermeisters“ einen Zuschlag von einem Drittel zu. Diesen Passus legen die Beteiligten unterschiedlich aus. Vogel, sein Anwalt und das Gericht sind der Auffassung, dass ein Beigeordneter in seinem Geschäftsbereich grundsätzlich den Bürgermeister vertritt, ihm deshalb also ständig ein um ein Drittel höheres Salär zusteht. Die Verwaltung, ihr Anwalt sowie der Gemeinde- und Städtebund sahen den Bonus nur dann gerechtfertigt, wenn der Bürgermeister nicht im Amt ist – wegen Krankheit oder Urlaub. Als Folge der Neustadter Entscheidung will die Stadtverwaltung den Paragrafen 13 der Hauptsatzung ändern. „Wir werden die entsprechenden Passagen so klarstellen, dass kein Interpretationsspielraum mehr bleibt“, sagte Bürgermeister Klaus Wagner zur RHEINPFALZ. Der Stadtrat soll deshalb heute entscheiden, ob Beigeordnete grundsätzlich zusätzlich zu ihrer Aufwandsentschädigung einen Bonus von einem Drittel erhalten oder nicht. Der Haupt- und Finanzausschuss hat keine Empfehlung ausgesprochen. Nach Informationen der RHEINPFALZ ist das Urteil rechtskräftig, nachdem beide Seiten keinen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt haben. Daraus folgt, dass auch den zwei aktuellen Beigeordneten Bernhard Ellbrück (Erster Beigeordneter) und Hans Tisch eine höhere Aufwandsentschädigung zusteht, als sie bisher erhielten. Wie die Verwaltung auf Anfrage mitteilte, fällt für beide zusammen eine Nachzahlung von 30.656 Euro (brutto) an. Die umstrittene Formulierung im Paragraf 13, die zur Klage führte, steht schon seit 1999 in der Hauptsatzung, ohne dass ihr besondere Beachtung geschenkt wurde. Erst im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des aktuellen Stadtrats 2014 machte Pirmin Magez von den Grünen auf das Thema aufmerksam und brachte den Stein ins Rollen. Vogel, der von 1987 bis Ende Juli 2014 ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt war und seit 2002 einen eigenen Geschäftsbereich hatte, klagte deswegen auf eine Nachzahlung für den Zeitraum von August 1999 bis Juli 2014, insgesamt 62.847 Euro. Das Gericht erklärte jedoch die Ansprüche vor dem 31. Dezember 2010 für verjährt. Deshalb stehen dem Kläger nur 15.325 Euro zu. Wegen der Verjährungsfrist kann zum Beispiel der langjährige Beigeordnete Friedel Sauer keine Ansprüche mehr geltend machen; ebenso wenig wie Bürgermeister Wagner, der vor seinem Amtsantritt am 1. Januar 2010 einige Monate Erster Beigeordneter war. Aus dem gleichen Grund erhält auch Hans Tisch nur einen Nachschlag ab dem 1. Januar 2011, obwohl er schon seit 2004 Beigeordneter ist. Ellbrück amtiert erst seit 2014. (ks) Info Die Sitzung des Stadtrats, in der über die Höhe der Aufwandsentschädigung für Beigeordnete entschieden wird, beginnt heute, Dienstag, um 18 Uhr im Weinstraßencenter. Weiterer Punkt: Müssen die Architektenleistungen für die Instandsetzung des Leininger Oberhofs europaweit ausgeschrieben werden?

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