Ludwigshafen Bistro „Mellon“ bleibt dicht

Das griechische Bistro „Mellon“ in der Ludwigshafener Innenstadt bleibt vorerst geschlossen. Die Stadt hatte die Schließung des Lokals wegen Beschwerden aus der Nachbarschaft verfügt. Dagegen war der Betreiber vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun der Stadt recht gegeben.
Wie das Gericht gestern weiter mitteilte, hatte der Gastronom im Mai 2006 die Konzession für die Gaststätte bekommen, die mit Auflagen zum Lärmschutz versehen war. Nachdem sich Beschwerden der Nachbarschaft häuften, machte die Stadt im Januar 2013 weitere Auflagen. So mussten beispielsweise Türen und Fenster der Gaststätte nach 22 Uhr geschlossen werden, Live-Musik war nur einmal im Monat erlaubt. Laut Stadtverwaltung soll der Gastronom immer wieder gegen diese Vorgaben verstoßen haben. Schließlich verfügte die Stadt die Schließung des Lokals. Dagegen legte der Betreiber Widerspruch ein. Er forderte, dass sein Lokal wieder öffnen kann, bis die Sache in einem Gerichtsverfahren entschieden wird. Der Betreiber führte gegenüber dem Verwaltungsgericht an, dass die Schließung unverhältnismäßig sei. Entgegen der Behauptung der Stadt habe er sich nicht unkooperativ gezeigt und wolle dazu beitragen, die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Ferner habe die Stadt bisher keine Lärmmessungen vorgenommen. Doch das Verwaltungsgericht kam zu einer anderen Einschätzung: Der Aktenlage sei zu entnehmen, dass der Gastronom nicht gewillt sei, sich an gesetzliche oder behördliche Vorgaben zu halten. Auch habe er sich bei Überprüfungen der Gaststätte durch Ordnungsamt und Polizei regelmäßig uneinsichtig gezeigt. Und auch ohne Lärmmessungen sei offensichtlich, dass der Gastronom nicht die Lärmgrenzwerte zwischen 22 bis 2 Uhr eingehalten habe. Dies belegten zahlreiche Beschwerden aus der Nachbarschaft und Aufzeichnungen des Ordnungsamts und der Polizei. Die Stadt habe daher das Lokal in der Maxstraße zu Recht geschlossen. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. (mix)